Warum stimmt die CDU gegen den Schutz des Bundesverfassungsgerichts?
Sehr geehrter Herr Ziemiak,
der Schutz unserer Demokratie ist mir sehr wichtig, sieht man doch in anderen Ländern, dass es Möglichkeiten gibt die Demokratie zu untergraben und nur schwerlich gelingt es, dies wieder zu korrigieren. Warum will die CDU nicht zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts beitragen? Entweder durch Zustimmung des aktuellen Antrags oder durch Eingabe eigenes Gesetzentwurfes?
Sehr geehte Frau R.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das höchste deutsche Gericht muss in einer wehrhaften Demokratie vor Feinden der Demokratie geschützt werden. Jedoch sehen wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion keine zwingende Notwendigkeit, hierfür eine Grundgesetzänderung herbeizuführen. So ist in der bisherigen Debatte deutlich geworden, dass eine Verankerung der Struktur des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Grundgesetz auch nachteilbehaftet sein kann. Im Laufe seiner Geschichte hat sich die Struktur des BVerfG immer wieder geändert. Es wäre nicht unproblematisch, für eine sinnvolle Fortentwicklung des BVerfG im Sinne der Stärkung seines Auftrags eine Hürde in Form einer 2/3-Mehrheit im Deutschen Bundestag zu errichten.
Dennoch ist die CDU/CSU-Bundestagsfraktion weiter gesprächsbereit und fühlt sich dem Ziel der Stärkung der Resilienz unserer Verfassungsorgane weiterhin verpflichtet. Der Fraktionsvorsitzende, Friedrich Merz MdB, hat erst vor wenigen Tagen nochmals klargestellt, dass er insbesondere auch eine Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes nicht generell ausschließt. Inzwischen liegt auch ein Referentenentwurf des BMJ vor, den die Fachkolleginnen und -kollegen nun mit der entsprechenden Sorgfalt prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Ziemiak MdB