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Paul Ziemiak
CDU
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Frage von Hans-Jürgen W. •

Warum hat Ihre Partei CDU, (Bundestag/Rat) die Leistungen der pflegenden Angehörigen in der häuslichen Pflege, die einer Dauerbelastung ausgesetzt sind, nicht durch eine Pflegegelderhöhung anerkannt ?

Hallo Herr Ziemiak,
Bei insgesamt 4.127.605 Pflegebedürftigen werden ausschließlich durch Angehörige zu Hause 2.116.451 versorgt. Das sind 51,3 % (Stand 15.12.2019). Welch eine billige Entlastung auf Kosten der Angehörigen .Geld sollte für alle da sein, nicht nur für Konzerne. Wenn jetzt die Mehrheit der Pflegebedürftigen/ Angehörigen sich sagen sie werden durch die Politik der CDU nicht ernst oder wahrgenommen, dann verliert Ihre Partei, nach meinen Berechnungen, basierend auf den Ergebnissen BTW 2017, 8 bis 12% ihrer Wählerstimmen. Das Land Bayern zahlt ihren Pflegebedürftigen, zusätzlich zu dem jeweiligen Pflegegeld, einmal im Jahr ein Landespflegegeld in Höhe von 1000 Euro mit der Begründung Pflegebedürftige sollen damit die Möglichkeit erhalten ihren pflegenden Angehörigen, Freunden, Helferinnen und Helfern eine finanzielle Anerkennung zu kommen lassen. Wann kommt ein zusätzliches Bundespflegegeld in allen Bundesländern.
Hans-Jürgen Wille
Quellen: bundeswahlleiter, destatis.de.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wille,

Ihren Wunsch, auch die finanzielle Unterstützung in Form des Pflegegeldes zu erhöhen, können wir sehr gut nachvollziehen. Gleichzeitig müssen wir jedoch in Pflicht und Verantwortung stehen, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Pflegeversicherung auch als Verpflichtung gegenüber der kommenden Generation im Blick zu behalten. Deswegen müssen wir in unserem gegenseitigen Austausch auch offen darüber sprechen, wo Grenzen dessen liegen, was finanzierbar ist.

Uns ist wichtig zu betonen, dass die Anliegen von Pflegenden und pflegebedürftigen Personen gehört und ernst genommen werden. Und das sowohl in der häuslichen Pflege als auch im Bereich der Pflege in einer Einrichtung. So haben wir ebenfalls mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung  (GVWG) entschieden, den Höchstleistungsbetrag für die Kurzzeitpflege um 10 Prozent und die Leistungsbeträge für die ambulante Pflegesachleistung um 5 Prozent anzuheben. In der stationären Akutversorgung soll zudem ein neuer Anspruch auf eine bis zu zehntägige Übergangspflege für den Fall eingeführt werden, dass eine an die Krankenhausversorgung anschließende Versorgung und Pflege in der eigenen Häuslichkeit oder z. B. in einer Kurzzeitpflege nicht sichergestellt werden kann. Auch das haben wir mit dem GVWG geregelt. Grundsätzlich setzen wir Schritt für Schritt das um, was gesetzlich machbar ist auch in der kommenden Wahlperiode wird die Fraktion im Bereich der Pflege nicht beim Erreichten stehen bleiben, sondern im Laufe des Jahres weitere Vorhaben umsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Team Ziemiak

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