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Paul Ziemiak
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Frage von Alexander S. •

Sprechen Sie sich dafür aus, dass Umweltverbrechen strafrechtlich verfolgt werden?

Mit der weltweiten Förderung und dem Transport von Öl für Verbrennungsmotoren und die Plastikherstellung wird der gesamte Planet zerstört. Der Ökozid, die weitreichende, langfristige und schwere Schädigung der natürlichen Umwelt und somit unserer Lebensgrundlagen, bleibt aber bisher für die dafür Verantwortlichen meist ohne Konsequenzen und nimmt kein Ende. Papst Franziskus oder Belgiens Außenministerin Sophie Wilmès – die die Umweltzerstörung nicht länger hinnehmen wollen, setzen sich für die Änderung des Römischen Statuts als 5. Völkerrechtsverbrechen zur zukünftigen Ahndung vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Hag ein.
Sprechen Sie sich dafür aus, dass Umweltverbrechen strafrechtlich verfolgt werden?
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das deutsche Strafgesetzbuch um den Straftatbestand des Ökozids erweitert wird?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage.

Artikel 324 bis 330a StGB listen sehr konkrete Straftatbestände auf. Der "Ökozid" ist wahrscheinlich strafrechtlich kaum greifbar. Im deutschen Strafrecht wirkt anhand von Kriterien festgestellt, ob ein Straftatbestand erfüllt ist.

Indem Sie diese Frage gestellt haben, haben Sie Energie verbraucht. Es wurden das von Ihnen angesprochene Plastik und seltene Erden dafür notwendig. Hätten Sie damit schon den Straftatbestand "Ökozid" erfüllt? Wie sollte man diesen Straftatbestand eingrenzen? Welche Kriterien müssen gegeben sein, damit ein Ökozid vorliegt?

Herzliche Grüße
Team Ziemiak

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