Sehr geehrter Herr Ziemiak! Bitte erklären Sie mir, wie es ethisch zu rechtfertigen ist, dass Kastrationen weiterhin betäubungslos erlaubt sein sollen? Und Sie Totschlagfallen nicht sofort verbieten?
Ich bin fassungslos Herr Ziemiak. Wenn Sie einmal das Schreien des Tieres bei einer Kastration bei vollem Bewusstsein erleben, werden Sie es niemals vergessen. Bitte setzen Sie sich für ein WIRKLICHES Tierschutzgesetz ein! Mit freundlichen Grüßen, N. H.
Sehr geehrte Frau H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen an Paul Ziemiak MdB.
Die CDU setzt sich für einen starken Tierschutz ein, der sowohl den Schutz der Tiere als auch die Belange der Landwirte berücksichtigt. So wurde beispielsweise zum 1. Januar 2021 unter der CDU/CSU-geführten Bundesregierung nach einer Übergangsfrist die betäubungslose Ferkelkastration in Deutschland verboten. Bei Haustieren ist die Kastration unter Narkose ohnehin Standard.
Bezüglich der Totschlagfallen wird an die Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung des Landes NRW verwiesen, in der es in § 30 heißt, dass über das Verbot des § 19 Absatz 1 Nummer 9 des Bundesjagdgesetzes hinaus auch Totschlagfallen verboten sind (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=14084&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=611729)
Seien Sie vor diesem Hintergrund versichert, dass wir uns weiter für einen zielgerichteten Ausgleich der landwirtschaftlichen Interessen und dem Tierschutz einsetzen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Team Paul Ziemiak