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Paul Ziemiak
CDU
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Frage von Annette F. •

Plant die Bundesregierung ein Vorgehen gegen missbräuchliche Abmahnungen nach dem Urheberrecht, wie bereits im Wettbewerbsrecht gültig, damit Stefan Böhme endlich keine Millionen mehr scheffeln kann?

Sehr geehrter Herr Ziemiak,
kürzlich wurde die Vermieterin einer Ferienwohnung erfolgreich für einen Urheberrechtsverstoß abgemahnt, da auf den Fotos der Ferienwohnung eine legal erworbene Fototapete abgebildet war (https://www.heise.de/news/Urteil-Fototapete-in-Gaestezimmer-als-Urheberrechts verletzung-7524441.html).
Dies ist sehr problematisch, da nach dem Urteil Menschen nicht einmal mehr Fotos ihrer Wohnungen veröffentlichen können, wenn darin möglicherweise auch legal erworbene Abbildungen zu sehen sind, auch wenn diese nicht der Zweck oder der Fokus des Bildes sind. Auch ist es nicht möglich eine Wand mit einer Fototapete aus dem Foto zu entfernen oder gar die Tapete zu entfernen, nur um ein Foto z.B. auf Instagram zu veröffentlichen! Bitte legen Sie dem Abmahnkönig/Millionär Stefan Böhme das Handwerk und verbieten Sie missbräuchliche Abmahnungen nach dem Urheberrecht, wie im Wettbewerbsrecht, zumindest was Fototapeten angeht, die ja viele Bürger in Ihren Wohnungen haben.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau F.,

als Abgeordneter der Opposition liegt es Paul Ziemiak MdB fern, für die Bundesregierung zu sprechen.

Was den Umstand des Urheberrechts in Bezug auf sog. Beiwerk angeht, betrachtet Herr Ziemiak die aktuelle Entwicklung in der Rechtsprechung - die auch in dem von Ihnen verlinkten Heise-Artikel dargestellt ist - mit Sorge im Hinblick auf die Praxistauglichkeit und den Verbraucherschutz. 

Er sieht an erster Stelle die Bundesregierung und insbesondere den Bundesminister der Justiz in der Pflicht, hierzu einen Handlungsbedarf zu erkennen und einen Änderungsvorschlag zu unterbreiten.

Mit freundlichen Grüßen

Team Paul Ziemiak MdB

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