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Paul Ziemiak
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Frage von Daniel M. •

Besteht die Möglichkeit Feuerwerk und Böller etc generell und bundesweit zu verbieten?

Halli Hallo,
Meine Familie und ich wohnen im alten Fachwerkhaus aus dem 19en.
In ihrem Wahlkreis haben sicher einige Angst vor unkrollierbaren Bränden etc.
Gegen ein schönes kontrolliertes Feuerwerk hat niemand etwas. Aber bitte ein Knaller Böller und Feuerwerk Verbot in Innenstädten / Fußgängerzonen und in der Nähe von Krankenhäusern.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M., 

haben Sie vielen Dank, dass Sie mit Ihrem Anliegen auf Paul Ziemiak MdB zugekommen sind. 

Herr Ziemiak kann Ihre Sorge sehr gut verstehen. Tatsächlich ist gemäß § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) bereits jetzt das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern verboten. Ebenso ist das Abbrennen in der Nähe von Fachwerkhäusern als besonders brandempfindliche Gebäude untersagt.

Allgemein obliegt es den Kommunen, ob und wo es sogenannte Böllerverbotszonen geben soll (§ 24 1. SprengV). Dazu sei außerdem gesagt, dass der ganz überwiegende Teil der Bevölkerung verantwortungsbewusst mit den für Privatpersonen zugelassenen pyrotechnischen Gegenständen umgeht. Für diese verantwortungsvollen Bürgerinnen und Bürger ist es ein schöner, alter Brauch, mit Feuerwerk und Böllern böse Geister zu vertreiben und das neue Jahr zu begrüßen. 

Ein generelles Böllerverbot für alle wäre daher keine optimale Lösung. Dennoch ist es wichtig, einen Ausgleich zwischen Tradition und Rücksichtnahme zu schaffen. In Nordrhein-Westfalen haben bereits einige Kommunen entsprechende Verbotszonen eingerichtet, was zeigt, dass regionale Lösungen oft der beste Weg sind, um den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden.

Mit freundlichen Grüßen 

Team Paul Ziemiak

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