Portrait von Paul Ziemiak
Paul Ziemiak
CDU
99 %
109 / 110 Fragen beantwortet
Frage von Daniel R. •

Hallo, inwiefern ist es möglich für eine Gemeinde in bspw. Glasgow lebender Auslandsdeutschen ein Wahllokal zu errichten und sie dort die Stimmen lokal abgeben zu lassen. Anstelle einer Briefwahl?

Sie sind dann ebend im Wahlkreis Glasgow (Scotland) und nicht mehr in Buxtehude (Niedersachsen)

Ähnlich wie die eingerichteten Lokale zur Wahl des türkischen Präsidenten.

MfG Daniel R.

Portrait von Paul Ziemiak
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr R.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht an Paul Ziemiak MdB.

Grundsätzlich haben alle Deutschen i. S. d. Art. 116 Grundgesetz, die im Ausland gemeldet sind und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, ein Recht auf Teilnahme an Wahlen. Zuständig ist dabei die deutsche Gemeinde, in der die betroffene Person zuletzt gemeldet war. Über die Briefwahl sowie ggf. durch Nutzung von amtlichen Kurierwegen soll es jedem Deutschen im Ausland auch möglich sein, an Bundestagswahlen teilzunehmen. Der Einrichtung separater Wahllokale im Ausland bedarf es dafür nicht.

Dass das Besuchen eines Wahllokals und der Akt des Wählens am Wahltag für viele Menschen ein besonderer Moment ist, ist sehr verständlich.

Aus logistischen Gründen wäre es jedoch nicht umsetzbar, für jede Wahlberechtigte Person im Ausland eine Möglichkeit einzurichten, in einem Wahllokal vor Ort wählen zu können: jedes Wahllokal müsste für alle 299 Wahlkreise ausreichend Stimmzettel vorhalten, Verzögerungen bei der Auszählung aufgrund von Zeitverschiebungen müssten vorgebeugt werden, zudem wäre der Aufbau und Betrieb eines Wahllokals für die Botschaften vor Ort mit einem immensen personellen Aufwand verbunden, den die meisten so nicht leisten können. Ferner stünde der Zeitaufwand der Reise zum Wahllokal in großflächigen Ländern nicht im Verhältnis zum Akt des Wählens, weshalb die Möglichkeit der Briefwahl eine effiziente und bewährte Alternative darstellt.

Zur vergangenen Bundestagswahl im Jahre 2021 finden Sie hier umfangreise Informationen der Bundeswahlleiterin hinsichtlich der Teilnahme von Deutschen im Ausland an Bundestagswahlen: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2021/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html

In Ländern, in denen die Post unzuverlässig ist, kann regelmäßig auf den amtlichen Kurierweg der Botschaften im Wege der Briefwahl zurückgegriffen werden.

Es ist davon auszugehen, dass auch für die Bundestagswahl im kommenden Jahr entsprechende Informationen rechtzeitig auf der Webseite der Bundeswahlleiterin abgerufen werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Team Paul Ziemiak

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Paul Ziemiak
Paul Ziemiak
CDU