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Paul Ziemiak
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Frage von Dominic W. •

Der BPr kann nur einmal wiedergewählt werden. Würden Sie es befürworten, dass eine ähnliche Regelung für das Amt des BK erarbeitet wird? Würden Sie eine direkte Wahl des BPr befürworten?

Hallo Herr Ziemiak,

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Seit längerer Zeit stelle ich mir die Frage, warum das Amt des Bundespräsidenten auf zwei Amtszeiten beschränkt ist, aber das Amt des Bundeskanzlers nicht. Auch stelle ich mir die Frage, ob es nicht an der Zeit ist, den Bundespräsidenten direkt zu wählen.

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Sehr geehrter Herr W.,

Vielen Dank für ihre Fragen.

Der Bundespräsident hat heute laut Verfassung eine weitgehend repräsentative Funktion und soll parteipolitische Neutralität wahren. Auch kann er nur einmal wiedergewählt werden. Durch die Begrenzungen der Befugnisse des Staatsoberhauptes wurden 1949 also Lehren aus der Weimarer Republik gezogen, als das Staatsoberhaupt direkt vom Volk gewählt wurde und mit beachtlichen Befugnissen ausgestattet war. Dadurch entstand jedoch eine Konkurrenz zwischen der gewählten Regierung und dem gewählten Präsidenten, die zu politischen Blockaden führte und somit den Aufstieg der Nationalsozialisten erst möglich machte. 
Um solchen Geschehnissen nach 1949 vorbeugend entgegenzuwirken, entschlossen sich die Mütter und Väter des Grundgesetzes also dazu, nur einem Verfassungsorgan die exekutive Macht zu geben: Dem Bundeskanzler. Die Beschränkung der Amtszeit des Bundespräsidenten beugt somit einer Angleichung dieser Machtbefugnisse vor. Dass, um Ihre Frage auf ein konkretes Beispiel runterzubrechen, Bundeskanzlerin Merkel 4 Amtsperioden ausüben durfte, Bundespräsident Weizsäcker aber nur 2, liegt also an dem Wahren der historischen Notwendigkeit der Unterschiedlichkeit beider Ämter. Außerdem würde man den Wähler bei seiner Wahlentscheidung bevormunden, der Kanzler hätte zudem als "Lame Duck", gerade international, weniger Einfluss im politischen Geschehen.

Auch dass der Bundespräsident nicht direkt gewählt wird, hat ebenfalls mit den Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus zu tun: 1949 wurde sich aktiv für eine repräsentative, und nicht für eine direkte Demokratieform entschieden. Außerdem gilt auch hier wieder die Unterschiedlichkeit der Ämter. Eine direkte Wahl des Bundespräsidenten würde ihm umgehend eine stärkere Machtbasis verschaffen, die historisch betrachtet zu vermeiden ist.

Aus diesen Gründen befürwortet Herr Ziemiak eine Beschränkung der Amtszeiten des Bundeskanzlers nicht. Auch einer direkten Wahl des Bundespräsidenten steht er ablehnend gegenüber.

Mit freundlichen Grüßen,

Team Ziemiak

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