Das Lieferkettegesetz ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Aber es reicht nicht aus. Werden Sie es zugunsten der Produzenten verbessern?
Sehr geehrter Herr Ziemiak,
Das Lieferkettengesetzt reicht nicht aus. Die folgenden Punkte sorgen dafür, dass das Gesetz nicht wirkungsvoll genug ist:
1) Die Sorgfaltspflichten gelten vollumfänglich nur für den eigenen Geschäftsbereich und für unmittelbare, nicht aber für mittelbare Zulieferer.
2) Es fehlt eine zivilrechtliche Haftungsregel, wonach Unternehmen für Schäden haften, die sie durch Missachtung ihrer Sorgfaltspflichten verursacht haben.
3) Das Gesetz berücksichtigt Umweltaspekte nur marginal, eine eigenständige und umfangreiche umweltbezogene Sorgfaltspflicht fehlt.
4) Die Regelungen für eine wirksame Abhilfe und Wiedergutmachung für Betroffene sowie eine Beteiligung von Betroffenen am Verfahren greifen zu kurz.
5) Die Anzahl der erfassten Unternehmen ist zu gering.
6) Es bestehen große Lücken bei den Themen Geschlechtergerechtigkeit und indigene Beteiligungsrechte.
Sehr geehrte Frau Göbel-Wiemers,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihr Anliegen nicht in den Zuständigkeitsbereich von Herrn Ziemiak fällt. Wir werden Ihre Anregungen an die zuständigen Fachpolitiker weiterleiten. Ebenso empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihren Anregungen an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Team Ziemiak