Assange veröffentlichte Dokumente, die Kriegsverbrechen aufdecken. Er ist unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert. Setzen Sie sich für seine Freilassung und damit für die Pressefreiheit ein?
Sehr geehrter Herr Ziemiak,
die Veröffentlichung solcher Dokumente ist Bestandteil des investigativen Journalismus und durch das Recht auf Pressefreiheit gedeckt. Der Journalist Julian Assange befindet sich jedoch seit 2019 im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London in Isolationshaft. Die UN definiert Isolationshaft über 15 Tage als Folter.
Dieses Vorgehen verletzt nicht nur grundlegendste Rechte eines Einzelnen, es dürfte auch andere Journalisten davon abhalten, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen. Rechtsstaatlichkeit & Pressefreiheit – Errungenschaften, auf die wir Europäer zu Recht stolz sind. Im Fall Assange werden sie auf verstörende Weise mit Füßen getreten.
Die Entscheidungsträger sitzen in GB bzw. in den USA. Dieser Angriff auf die Pressefreiheit auf europäischem Boden ist jedoch Grund genug, auf allen politischen Ebenen den größtmöglichen Druck auf diese auszuüben. Wir bitten Sie herzlich um Ihren Beitrag.
Mit freundlichen Grüßen
FreeAssange Ulm
Sehr geehrte Frau M.,
Sehr geehrtes Team von FreeAssange Ulm,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage an Paul Ziemiak MdB.
Die Pressefreiheit ist in Deutschland zurecht ein sehr hohes, verfassungsrechtlich geschütztes Gut. Deutschland setzt sich auch international vehement für den Schutz und die Entwicklung der Pressefreiheit ein. Dennoch ist es so, dass es international große Unterschiede in der jeweiligen Gesetzgebung gibt. Dies gilt auch in Bezug auf den Schutz der nationalen Sicherheit und den Geheimnisverrat. Wir in Deutschland müssen auch akzeptieren, dass in anderen Ländern eine andere Gesetzesgrundlage vorherrscht, sowie wir uns auch wünschen, dass die Gesetzeslage in Deutschland von anderen Nationen akzeptiert wird. Einzig den jeweiligen nationalen Gerichten steht es zu, über die Gesetze zu urteilen, denn das ist ihre Aufgabe.
Wie Sie schon festgestellt haben, ist Herr Assange auf Grundlage bestehender Gesetze in Großbritannien inhaftiert. Die Entscheidung über eine Auslieferung an die USA liegt, wie ebenfalls von Ihnen angedeutet, nicht in den Händen der deutschen Bundesregierung. Großbritannien ist zwar kein Mitglied der Europäischen Union mehr, ist jedoch weiterhin an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden. Daher hat Julian Assange auch die Möglichkeit vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen und sein Recht dort einzuklagen.
Davon unabhängig ist die Wahrung und Stärkung der Pressefreiheit für mich persönlich wie auch für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag unverzichtbar und ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Team Ziemiak