Frage an Paul Ziemiak von Wolfgang P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Thema Mindestlohn für geringfügig Beschäftigte:
Sehr geehrter Herr Ziemiak,
vorab, Mindestlohn für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ist für unseren Gastronomiebetrieb kein Thema, wir zahlen teilweise weit übertariflich.
Nur... wenn auch unsere geringfügig beschäftigten Aushilfen 12 € (ohne Abzüge) bekommen sollen, müßten wir unseren Festangestellten plötzlich zwischen 18 und 26 € brutto(!) zahlen, damit das Gehaltsgefüge innerhalb des Teams wieder stimmt und die Gehälter auch Leistung, Solidarität und Zuverlässigkeit gerecht wiederspiegeln. Das kann unser Betrieb leider nicht darstellen. In der Folge könnten wir keine Minijobber mehr beschäftigen, das trifft dann z.B. Senioren oder Alleinerziehende, die oft in besonderem Maße auf diesen Zuverdienst angewiesen sind.
Ist Ihnen die bei einem Mindestlohn von 12 € auch für alle Beschäftigten entstehende Gerechtigkeitslücke innerhalb eines Teams bewußt? Sind für Minijobber hierbei Ausnahmen geplant, weil diese den Stundenlohn ja "netto" erhalten weil der Arbeitgeber 30% Abgaben bezahlt?
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Plinske
Sehr geehrter Herr Plinske,
der Mindestlohn steht in keinem Zusammenhang zu internen Entscheidungen, die Sie innerhalb ihres Teams treffen. Da für geringfügig Beschäftigte zudem keine Arbeitslosen- und zur Pflegeversicherungsbeiträge anfallen, können wir den von Ihnen errechneten Betrag nicht nachvollziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Team Ziemiak