Frage an Paul Ziemiak von Wiebke W. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Ziemiak,
Sehr geehrter Herr Hofreiter,
laut Koalitionsvertrag sollte ein gerechtes und unbürokratischeres Entlastungsbudget damit die Millionen zu Pflegenden, die zu Hause gepflegt werden, ihren ebenfalls Millionen Pflegenden Angehörigen bei besserer Nutzung etwas Entlastung verschaffen können. (Millionen Wählerinnen und Wähler, übrigens)
Der Vorschlag, der jetzt -zum Amtsende- von Herrn Spahn vorgelegt wurde/wird belastet aber viele zu Pflegenden und deren Angehörige deutlich mehr. Stichpunkte u.a.: Beschneidung der stundenweise Verhinderungspflege, weniger Geld für die Tagespflegen. (Und ich meine nicht das erste Eckpunktpapier, sondern den fertigen Vorschlag)
Wie stehen Sie dazu?
Sehr geehrte Frau Worm,
Sie sprechen in Ihrer Nachricht ein wichtiges Thema an, zu dem uns viele Zuschriften erreichen.
Wenn Angehörige Pflegebedürftig werden, dann ist das immer eine Ausnahmesituation für jede Familie. Es ist dabei die Aufgabe der Politik, die pflegenden Angehörigen so weit wie möglich zu entlasten. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass sich Herr Ziemiak nicht zu Gesetzesentwürfen äußert, die sich noch in der Abstimmungsphase befinden und darüber hinaus kein Gesundheitspolitiker ist. Für Detailfragen wenden Sie sich bitte an die Fachpolitiker der Fraktion oder an das Bundesministerium für Gesundheit.
Gleichzeitig ist zu betonen, dass wir in der vergangenen Wahlperiode die Leistungen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen erheblich ausgebaut haben. Mit den drei Pflegestärkungsgesetzen haben wir die Pflegeversicherung umfassend reformiert. Verbunden mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes, mit dem seit Januar 2017 neben körperlichen, auch kognitive Beeinträchtigungen gleichwertig erfasst werden, können endlich auch Menschen mit dementiellen Erkrankungen angemessene Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen. Durch die Einführung der neuen fünf Pflegegrade können mittelfristig rund eine halbe Million Menschen überhaupt erstmals Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Zudem wurde sichergestellt, dass kein Pflegebedürftiger schlechter gestellt wird als vorher.
Durch die neuen Begutachtungen auf Grundlage der fünf Pflegegrade sind weit mehr Pflegebedürftige in die höheren Pflegegrade 4 und 5 eingestuft worden, die damit höhere Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Für Pflegebedürftige mit höheren Pflegegraden wurde zudem explizit eine Entlastung bei der Eigenbeteiligung an den Kosten der vollstationären Pflege geschaffen, da die Eigenanteile nunmehr (ab Pflegegrad 2) einrichtungseinheitlich sind, also keine höhere Eigenbeteiligung mehr anfällt, wenn eine höhere Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde.
Ein weiterer Schritt zur Entlastung war die 2017 im Koalitionsvertrag vereinbarte und im Angehörigen-Entlastungsgesetz umgesetzte erste Entlastung von Kindern mit niedrigem Einkommen. Seit dem 1. Januar 2020 sind daher Kinder pflegebedürftiger Eltern und Eltern von volljährigen Kindern, von der Unterhaltsheranziehung bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro ausgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Team Ziemiak