Frage an Paul Ziemiak von Herbert K. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Meine korrekte Frage zur Doppelbesteuerung und Rentenreform. Die Doppelbesteuerung, so hatte das Bundesverfassungsgericht ( BStBl 2002 II S.618 ) entschieden, dass Renteneinkünfte aus bereits versteuertem Einkünften nicht noch einmal zur Besteuerung unterworfen werden dürfen. Aus diesem Grund sind zwei Verfahren unter Aktenzeichen X R 20/19 und X R 33/19 anhängig.
Die Rentenreform ist schon lange überfällig, so dass alle in eine Kasse einzahlen und das Beamtentum endlich aufgehoben wird. Alle in eine Kasse bedeutet, dass alle auch mehr Rente bekommen. In vielen anderen EU Ländern wird dieses schon lange so gehandhabt und die Rentner haben 1/3 mehr Rente.
Herr Ziemiak ich hoffe, dass ich ihnen nun meine Frage genügend korrekt gestellt habe.
Sehr geehrter Herr Klitsche,
vielen Dank für Ihre Präzisierung zur Frage vom 20. Februar. Gern beantworte ich Ihnen Ihre Frage.
Bei jeder rentenrechtlichen Neuregelung ist zu bedenken, dass es nicht nur um individuelle Auswirkungen geht, sondern auch um viele Milliarden Euro. Insofern sind die Interessen der heutigen wie der zukünftigen Rentner ebenso zu berücksichtigen, wie die Belange der Beitrags- und Steuerzahler. Die am einfachsten erscheinende Lösung ist somit nicht immer zwangsläufig die Optimalste.
Wir wollen eine gerechte nachgelagerte Besteuerung von Renteneinkünften sicherstellen. Dabei orientieren wir uns an dem Grundsatz: Renteneinkünfte, die auf voll besteuerten Rentenbeiträgen beruhen, sind steuerfrei. Damit vermeiden wir, dass Rentenbestandteile zweimal mit Einkommensteuer belegt werden. Bei der Umstellung auf die sog. nachgelagerte Besteuerung haben wir auch Einzelfälle in der Zukunft identifiziert, wo es zu solchen Doppelbesteuerungen kommen kann. Diese Fälle wollen wir schnellstens lösen, um die nachgelagerte Besteuerung zukunftsfest zu machen.
Der Einwand, dass Renten ohne staatliche Zuschüsse doppelt besteuert werden, kann aber nicht geteilt werden. Die steuerliche Erfassung von Renten wurde zwar mit dem Alterseinkünftegesetz zum 1. Januar 2005 grundlegend geändert. Damit wurden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, das mit Urteil vom 6. März 2002 die vorherige gesetzliche Regelung der Besteuerung von Renten und Pensionen für verfassungswidrig erklärt hatte. Diese Rechtsänderung betrifft aber nicht ungeförderte Privatrenten.
Es ist verständlich, dass das wichtige Thema Rente Sie beschäftigt. Ein würdevoller, wohlverdienter Ruhestand, der die nötigen materiellen Grundlagen für ein sorgenfreies Leben bietet, ist für unsere ganze Gesellschaft wichtig. In unserem Land gibt viele verschiedene Erwerbsbiografien, die sich unterschiedlich auf die individuelle Rente auswirken können. Wir müssen dabei sowohl an die junge Generation als auch die heutigen Arbeitnehmer und Steuerzahler denken, durch die eine solide wirtschaftliche Basis für unser Rentensystem gewährleistet wird.
All diese verschiedenen Perspektiven zusammenzubringen und eine Lösung zu schaffen, die für alle akzeptabel ist, das ist für die CDU ein wichtiges Anliegen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und vor allem Gesundheit für Sie und Ihre Liebsten.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Ziemiak