Frage an Paul Ziemiak von Philipp U. bezüglich Gesundheit
Guten Tag Herr Ziemiak.
Da Sie sich in meiner letzten Frage zwar sehr Gesprächsbereit und Offen gezeigt haben, anschließend aber dennoch nicht auf meine Fragen geantwortet haben hier noch einmal eine einfache Frage für Sie.
In wiefern haben jährlich 180.000 steuerzahlende Bürger der Gesellschaft oder Dritten Schaden zugefügt, welcher eine strafrechtliche Verfolgung aufgrund von Cannabisbesitz rechtfertigt.
Bedenken Sie dass laut vieler Rechtsexperten die Androhung einer Freiheitsstrafe (diese droht bei Cannabisbesitz laut Strafgesetzbuch) nur bei Schädigung Dritter oder eines gesellschaftlichen Schadens zulässig ist. Siehe auch: Recht auf Selbstschädigung, da sonst die Selbstschädigung durch Alkoholkonsum auch verfolgt werden müsste.
Unabhängig davon ist wieviele dieser Strafanzeigen eingestellt werden, da die psychische Gewalt (Hausdurchsuchung, Stigmatisierung, Befragung) vor dem Gerichtstermin erfolgt.
Quelle 1: https://strafrecht-online.org/problemfelder/at/tb/obj-zur/selbst-fremdgefaehrdung/
Quelle 2: www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2017/pks2017_node.html
Sehr geehrter Herr Utta,
vielen Dank für die Fortsetzung des Dialogs.
Die Entscheidung darüber, ob eine strafrechtliche Verfolgung einzuleiten ist oder davon abgesehen werden kann, liegt in der Kompetenz der Staatsanwaltschaft.
Die Rechtslage ist eindeutig – Cannabis ist in Deutschland verboten. Wer dagegen verstößt, macht sich strafbar und muss mit den Konsequenzen rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Ziemiak