Frage an Paul Ziemiak von Antje S. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Zimiak
Sie schreiben in Ihrer Antwort zum Kohleaustiegsgesetz:
"Persönlich halte ich diese Lösung für sehr ausgewogen jedoch nicht perfekt, weshalb man gegebenenfalls sowohl aus politischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht nachjustieren muss. Leider ist es jedoch momentan noch nicht absehbar, ob Änderungen angebracht sind und wie sich dieser Kompromiss in den kommenden Jahren auswirken wird. Ich werde diesen Prozess aufmerksam beobachten."
Fakt ist: Das Gesetz soll am 02.07 beschlossen werden.
Fakt ist: Die Bundesregierung legt sich mit dem Gesetz fest und kann gerade auch durch den geplanten Vertrag der im §42 geregelt ist, notwendige Änderungen später nicht mehr oder nur mit nicht absehbaren, weiteren hohen Entschädigungen an RWE beschließen.
Dazu gibt es auch einen interessanten Artikel in der FAZ. https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/klima-energie-und-umwelt/neuer-streit-um-den-ausstieg-aus-der-kohleverstromung-16784000-p2.html
Sie schreiben
"Die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung („Kohlekommission“) hat den Vertrag für den Kohleausstieg erarbeitet. Es ist wichtig zu betonen, dass die Kommission nicht nur aus Politikern verschiedener Parteien besteht, sondern auch aus Repräsentanten großer Gesellschaften wie der Deutschen Telekom AG, Vertretern von Gewerkschaften und Vertretern ökologischer Verbände wie der Klima-Allianz Deutschland, des BUND e.V. oder Greenpeace. Die Herausforderung hierbei sind die teils extrem gegenläufigen Positionen der einzelnen Parteien, wodurch sich die Einigung zu einem langen Prozess entwickelt hat und der Vertrag zum Kohleausstieg im Ergebnis natürlich ein Kompromiss ist."
Fakt ist: Das jetzt vorliegende Gesetz hat mit diesem Kompromiss nicht mehr viel zu tun. Nach nichtöffentlichen Verhandlungen der Regierung mit den Ministerpräsidenten wurde das Gesetz später nochmal verändert. In der Leitentscheidung aus dem Jahr 2016 hatte die Landesregierung NRW das Fördervorlumen für RWE im Braunkohlegebiet Garzweiler festgelegt. Diese Fördermengen galten nach dem von der Kohlekommission ausgehandelten Kohlekompromiss als überholt. Doch der aktuelle Gesetzesentwurf sieht verblüffender Weise vor, dass sich die Fördermengen an der Leitentscheidung aus dem Jahr 2016 orientieren sollen. Das bedeutet im Ergebnis: Die Kohle, die RWE vormals bis zum Jahr 2045 hätte abbauen dürfen, kann RWE nun bis zum offiziellen Kohleausstieg im Jahr 2038 fördern. Im schlimmsten Fall wird also nicht weniger Kohle gefördert sondern genauso viel – nur noch schneller.
Und noch ein Artikel zu
Zu günstigen Strompreisen und zur Wirtschaftlichkeit der Kohleverstromung
https://www.e3g.org/library/der-deutsche-kohleausstieg-von-der-realitaet-ueberholt
Daher nun meine Frage: Werden Werden Sie dem Kohleausstiegsgesetz zustimmen auch wenn das Gesetz mit dem ursprünglichen Kohlekompromiss nichts mehr zu tun hat ? Werden Sie über ein öffentlich-rechtlichen Vertrag (§42) abstimmen, obwohl sie diesen nicht selbst lesen dürfen ?
Mit freundlichen Grüßen
A. S.
Sehr geehrte Frau Sander,
Herr Ziemiak hat Ihnen eine ausführliche Begründung geschrieben, warum er das Gesetzesvorhaben unterstützt. Diese Begründung hat Sie nicht überzeugt und Sie bewerten den vorliegenden Kompromiss anders.
Dieses Meinungsspektrum existiert auch zwischen den Fraktionen im Deutschen Bundestag. Im weiteren parlamentarischen Verfahren wird nun eine Entscheidung herbeigeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Team Ziemiak