Frage an Paul Ziemiak von Sharon S. bezüglich Recht
Herr Ziemiak,
In den Medien musste ich lesen: "CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak sagte der "Bild"-Zeitung, für Täter und Mittäter sexuellen Missbrauchs müssten "drastische Strafen möglich sein". Nur so könnten abschreckende Signale nach außen gesetzt werden.
"Wir wollen auch, dass Kindesmissbrauch in jedem Fall als Verbrechen - nicht nur als Vergehen - eingestuft wird und damit eine Mindesthaftstrafe von einem Jahr droht."(hau/dpa/AFP)"
Meiner Meinung nach gibt eine Mindesthaftstrafe von einem Jahr bei Kindesmissbrauch eine falsche Wertigkeit ab. Was ist denn schon ein Jahr Haftstrafe für solch ein Verbrechen? Die missbrauchten Kinder und Jugendlichen leiden ein Leben lang .. Es müssten mindestens 5 Jahre sein. Ein Strafurteil dürfte zudem keine Berufung erlauben.
Es ist nicht verzeihlich, wenn Sie mit Ihrer Meinung so agieren.
Deshalb meine Frage an Sie:
Weshalb meinen Sie, dass ein Jahr Mindesthaftstrafe als Abschreckung dient?
Sehr geehrte Frau Sharp,
ich danke Ihnen für Ihre Frage, da diese mir die Möglichkeit zu einer Klarstellung gibt. Im deutschen Rechtssystem wird zwischen Vergehen und Verbrechen unterschieden. Nachfolgend sende ich Ihnen den genauen Wortlaut.
§ 12
Verbrechen und Vergehen
(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.
Wie Sie sehen geht die Größenordnung von „einem Jahr“ nicht auf mich zurück, sondern ist die höhere der beiden Optionen. Letztlich unterscheide das Gesetzbuch zwischen über und unter einem Jahr als Mindesstrafe. Es handelt sich zudem um eine Mindeststrafe, die natürlich höher ausfallen kann, aber eben nicht niedriger. Das war mir besonders wichtig. Wir beiden sind uns also in der Sache völlig einig.
Lassen Sie mich abseits der Strafen für die Täter auch noch auf die Situation der Opfer eingehen. Wir müssen als Gesellschaft die Opfer solcher Taten immer im Blick haben. Ein Kind, das Opfer von Missbrauch geworden ist, wird sein ganzen Leben mit den Folgen zu kämpfen haben. Hier gibt es keine zeitliche Eingrenzung.
Liebe Frau Sharp, Sie sprechen das Thema Abschreckung an. Neben höherer Strafen hat es eine abschreckende Wirkung, wenn Täter davon ausgehen müssen, dass die Polizei sie fassen wird. Deshalb setze ich mich gleichzeitig dafür ein, dass unsere Ermittlungsbehörden mehr Instrumente zur Verfügung haben, um gerade in der digitalen Welt gegen Kindesmissbrauch vorgehen zu können. Wenn sich Kriminalität in das Internet verlagert, dann muss die Polizei nachziehen können. Die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet lässt sich nur über den Zugriff auf gespeicherte Telekommunikations-Verkehrsdaten wirksam aufklären.
Ich hoffe, dass meine Antwort das Missverständnis ausgeräumt hat und vor allem hoffe ich, dass wir mit der SPD eine schnelle Lösung im Sinne der Opfer erzielen.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Ziemiak