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Paul Ziemiak
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Frage von Patrick R. •

Frage an Paul Ziemiak von Patrick R. bezüglich Verkehr

Frage zum SchlärmschG !
Wie viel hat die Umsetzung (Umrüstung von Grauguss auf Kunststoff ) des Gesetzes den Steuerzahler gekostet ?

Weil durch das Bremsen mittels Kunststoffbremssohle ja Mikroplastik erzeugt wird , wie hoch ist die Schadstoffbelastung der Anwohner an Bahnstrecken ?

Warum wurde nicht informiert das die Bahn zwar leisere Züge hat ( nur 10 Dezibel !!! leiser pro Wagon ), aber dafür die Umwelt erheblich belastet .

Danke

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rose,
vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Neue Güterwagen der Deutschen Bahn werden bereits seit 2001 standardmäßig mit Komposit-Bremssohlen ausgestattet. Ende 2003 erteilte der Internationale Eisenbahnverband die unbefristete Zulassung der K-Sohle im europäischen Schienengüterverkehr. Die in der Gemeinschaft der Europäischen Bahnen (CER) zusammengeschlossenen europäischen Staatsbahnen verpflichteten sich, neue Wagen ausschließlich mit K-Sohlen zu beschaffen.
Die Umrüstung von Güterwagen mit der sogenannten K-Bremssohle reduziert den entstehenden Lärm deutlich um etwa 10 dB, das ist teilweise mehr, als mit Lärmschutzwänden möglich ist.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem im Wesentlichen ein Verbot des Betriebs lauter Güterwagen mit Grauguss-Bremssohlen zu Beginn des Netzfahrplans 2020/2021 bewirkt werden soll. Das Ziel des Gesetzentwurfs besteht darin, die Bevölkerung vor den vom Schienengüterverkehr ausgehenden Schallemissionen zu schützen. Vielfach erreiche die Lärmbelastung entlang der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes Werte, die insbesondere deutlich über den gemäß der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) einzuhaltenden Immissionswerten beim Aus- und Neubau von Verkehrswegen liege. Eine wesentliche Ursache für die Lärmbelastung besteht in der Ausrüstung von Güterwagen mit Grauguss-Bremssohlen, welche die Radlaufflächen der Räder aufrauten, eine Verriffelung der Schienenlaufflächen bewirken und somit die Schallemissionen von Güterwagen erhöhen.

Für Menschen, die in der Nacht permanent hohen Schalleinwirkungen ausgesetzt werden, sind die Risiken gesundheitlicher Beeinträchtigungen signifikant erhöht. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Bevölkerung vor der vom Schienengüterverkehr ausgehenden schädlichen Umwelteinwirkung Schallimmission zu schützen.

Der Gesetzesentwurf wurde auch vom Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit geprüft. Der Ausschuss empfahl einstimmig, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/11287 anzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Ziemiak

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