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Paul Ziemiak
CDU
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Frage von Konstantin K. •

Frage an Paul Ziemiak von Konstantin K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Abend Herr Ziemiak und Team,

nachdem mir über die direkte Kontaktaufnahme mit Ihnen via bundestag.de die Veröffentlichung Ihrer Antwort untersagt wurde, folge ich gerne Ihrer Empfehlung und stelle meine Frage diesmal öffentlich an dieser Stelle.

Können Sie mir bitte Ihr Demokratie-, Föderalismus- und Grundgesetz-Verständnis erklären, wenn Sie Aussagen treffen, die einen CDU-Bundesparteitagsbeschluss über das Grundgesetz stellen? Genau dies tun Sie nämlich, wenn Sie Sätze mit "[...] nach der Verfassung frei [...]" beginnen und mit "[...] aber [...]" fortführen.
Wo soll dieses Verhalten von Ihnen als Generalsekretär enden, wenn Sie Bundesparteilinien über politische Stabilität in einer so brenzlichen Situation stellen? Wo ist Ihr Demokratieverständnis, wenn Sie Ihren eigenen Parteimitgliedern empfehlen, einen Bundesparteitagsbeschluss über die Verfassung zu stellen? Und was kommt dann als Nächstes?
Haben Sie nun nach NSU, Lübke, Halle, der Festnahme der rechten Terrorzelle Gruppe S., Hanau und etlichem mehr nicht verstanden, dass wir derzeit ein Problem nach Rechts haben und Ihr Gerede von Abgrenzung aus anderen Gründen auch nach Links sich mehr als abgenutzt hat? Was muss denn noch alles geschehen? Zumal die Wählerinnen und Wähler in Thüringen laut Umfragen Ihren Kurs der Abgrenzung in alle Richtungen eher weniger zu teilen scheinen.
Es ist fürchterlich, ich bin zutiefst empört! Das hat nichts mehr mit "christlich", nichts mehr mit "demokratisch" und mittlerweile auch nichts mehr mit "Union" zu tun.

Da es hier um Fragen geht, hier noch einmal kurz und knapp: Wie verstehen Sie repräsentative Demokratie und wie Föderalismus, wenn Sie CDU-Bundesparteitagsbeschlüsse über das freie Mandat von Abgeordneten in Landesparlamenten stellen?

Erneut gute Nacht
K. K.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die CDU stellt ihre Beschlusslagen keineswegs über die Verfassung. Sie müssen hier zwei Sachen trennen. Die gewählten Abgeordneten sind natürlich nur ihrem Gewissen verpflichtet. Wenn ein Abgeordneter eine Entscheidung treffen möchte, die mit den Grundwerten seiner Partei nicht vereinbar ist, dann kann dieser jederzeit aus der Partei bzw. der Fraktion austreten und sein Mandat trotzdem weiter ausüben.
Die Beschlusslage der CDU ist eindeutig. Eine Zusammenarbeit mit der Partei Die Linke lehnen wir ab. Unter den Mitglieder der CDU gibt es ein klares Meinungsbild. Gerade in unseren ostdeutschen Landesverbänden ist die Erinnerung an das SED-Regime noch sehr präsent. Nachfolgend sende ich Ihnen eine Rede vom 13. Februar, in der ich dies weiter ausführe. https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7427558#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc0Mjc1NTg=&mod=mediathek

Fest steht für mich, dass eine Wahl von Herrn Ramelow mit den Beschlüssen der CDU Deutschlands nicht vereinbar ist. Ich kann bis heute nicht verstehen, warum auch eine Expertenregierung nicht der richtige Weg gewesen wäre, um aus dieser Krise zu kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Ziemiak

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