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Paul Ziemiak
CDU
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Frage von Georg S. •

Frage an Paul Ziemiak von Georg S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ziemiak,

als vom Bürger gewähltes Mitglied des Bundestages(MdB) vertreten Sie die Wünsche der Bürger mit Ihrer Stimme im Parlament.

Ihre Vertretung drückt sich - unter anderem - darin aus, dass Sie Entscheidungen für die Bürger treffen und zwar im besten Fall tatsächlich zum Wohl (Wohlergehen) der Bürger z.B. höhere Renten, bessere Versorgung in der Medizin, höherer Mindestlohn, etc, etc, und im schlechtesten Fall nur zum vermeintlichen Wohlergehen oder bewusst zum Nachteil der Bürger, z.B. Rentenkürzungen, Leistungsabbau der gesetzlichen Krankenkassen, Abschaffung Mindestlohn, Steuererhöhungen etc. etc. . Die jeweiligen Gründe für die Entscheidungen sollen hier keine Rolle spielen.

Diese Entscheidungen werden im Rahmen von Gesetzen getroffen, über die im Bundestag jeder Abgeordnete mit Ja oder Nein oder Enthaltung abstimmen kann. Durch die Gesetze wird der Vollzug der darin entahltenen Maßnahmen und Vorgaben möglich und kann von staatlicher Seite auch mit Zwangsmaßnahmen (Exekutive) durchgesetzt werden.

1. Frage:
Sind meine Ausführungen insoweit richtig?
2. Frage:
Legen Sie Ihren Entscheidungen (Abstimmungsverhalten) und legt Ihre Fraktion und legt der Bundestag (Summe aller Abgeordneten) den Entscheidungen (Abstimmungsverhalten) generell wissenschaftliche Studien und Ausarbeitungen, sowie Expertenanhörungen etc. zugrunde, um die Auswirkungen eines Gesetzes/Beschlusses auf die Bürger möglichst umfassend und tatsachenorientiert im Vorhinein beurteilen und bewerten zu können?
3. Frage:
Falls ja, ist dies so vorgeschrieben, oder obliegt es allein dem Abgeordneten, der Fraktion, dem Parlament, Sachverständigen Know How der Entscheidung/dem Abstimmungsverhalten zugrunde zu legen?
4. Frage:
Müssen Sie, Ihre Fraktion, das Parlament die Wünsche von Lobbyisten, insbesondere großen Wirtschaftsunternehmen, bei Ihrer Entscheidung (Abstimmungsverhalten) berücksichtigen?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
G. S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Fragen. Ihrer Feststellung kann ich jedoch nicht zustimmen. Wer besitzt die Legitimation das „Wohl“ der Bürgerinnen und Bürger zu definieren? Die Parteien werben in einem demokratischen Wettbewerb für ihre Ideen und müssen die Leute überzeugen. Niemand kann den objektiven Anspruch auf das „Wohl“ der Bürgerinnen und Bürger erheben. Die von Ihnen genannten Beispiele verdeutlichen dies. Rentenerhöhungen gehen mit Beitrags- und/oder Steuererhöhungen einher und ein höherer Mindestlohn erhöht die Preise für die Verbraucher und die Kosten für Unternehmen. Dies kann zum Verlust von Arbeitsplätzen führen. In beiden Beispielen werden weite Teile unserer Gesellschaft Ihre positive Bewertung nicht teilen. Folglich stimmen die Menschen bei Wahlen auch sehr unterschiedlich ab.

In der Politik ist es generell wichtig sich umfassend in Sachfragen einzuarbeiten und unterschiedliche Meinungen einzuholen. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages stehen deshalb im Austausch mit verschiedensten gesellschaftlichen Gruppen.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Ziemiak

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