
(...) vielen Dank für Ihre Nachricht zum Unterhalt für Eltern und Schwiegereltern. Der gesetzliche Anspruch auf Elternunterhalt basiert auf der gegenseitigen Pflicht von Eltern und Kindern zu gegenseitigem Beistand und Rücksicht. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. (...)