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Paul Lehrieder
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Frage von Joerg L. •

Frage an Paul Lehrieder von Joerg L. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Lehrieder,

warum erhält ein ArbeitnehmerIn der jetzt 45 Jahre alt ist, mit Eintritt ins Rentenalter, ganze 30 Prozent weniger Rente gegenüber Beamten ? Warum wird das steigende BIP, das steigende Volksvermögen und die Wertschöpfung, auch der ArbeitnehmerInnen in Deutschland bisher bei dem Thema Rente nicht berücksichtigt ?

Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Lindeholz

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Sehr geehrter Herr Lindeholz,

vielen Dank für Ihre Nachricht zu der aus Ihrer Sicht bestehenden Ungleichbehandlung von Beziehern einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit den Beziehern einer Beamtenversorgung.

Zunächst einmal bitte ich zu bedenken, dass es sich bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung um zwei grundlegend verschiedene Alterssicherungssysteme handelt. Das System der Beamtenversorgung folgt verfassungsrechtlich einem anderen Prinzip als die beitragsfinanzierte Rentenversicherung. Während die gesetzliche Rentenversicherung überwiegend durch paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu entrichtende Beiträge finanziert wird, ist die Versorgung der Beamten als spezielles Alterssicherungssystem steuerfinanziert. Begründet ist dies durch das in Art. 33 Absatz 5 des Grundgesetzes geschützte Alimentationsprinzip als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums. Begründet ist dies dadurch, dass Beamtinnen und Beamte ihrem Dienstherrn gegenüber einer besonderen, bis in den Bereich der Grundrechtsausübung hineinreichenden und diesen beschränkenden Pflichtenbindung unterliegen, die weit über das im allgemeinen Arbeitsrecht übliche Maß hinausgeht. Hierfür schuldet der Dienstherr, da das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ausgerichtet ist, die Gewährung einer gesicherten materiellen Existenz und Fürsorge auch auf die Zeit nach dem Dienst hinaus.

Die gesetzliche Rentenversicherung hingegen ist in erster Linie als Versicherungssystem für versicherungspflichtige Arbeitnehmer angelegt. Sie soll Arbeitnehmern bei einem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben infolge Alters oder vorzeitiger Invalidität eine Lohnersatzfunktion und den Hinterbliebenen eine Unterhaltsersatzleistung entsprechend dem versicherten Lebensstandard gewährleisten. Die Höhe der lohn- und beitragsbezogenen Rente ist grundsätzlich abhängig von der Anzahl der zurückgelegten Versicherungsjahre und der Höhe der versicherten Entgelte. Dem System liegt somit das Prinzip der Äquivalenz von beitragspflichtigen Einnahmen zur Rentenleistung zugrunde.

Zudem erfüllt die gesetzliche Rente lediglich die Funktion einer Regelsicherung, die oftmals von einer betrieblichen Altersrente als Zusatzversicherung ergänzt wird. Die Beamtenversorgung hingegen bildet sowohl die Regel- als auch die betriebliche Zusatzsicherung.

Vor diesen geschilderten Hintergründen hat das Bundesverfassungsgericht auch mehrfach festgestellt, dass das System der gesetzlichen Rentenversicherung nur insofern zur Bemessung der Versorgungsbezüge der Beamten herangezogen werden kann, als dies mit den strukturellen Unterschieden der beiden Alterssicherungssystemen vereinbar ist.

Abschließend bleibt daher festzuhalten, dass die Unterschiede der einzelnen Systeme zu groß sind, um eine Vereinheitlichung herbeizuführen.

Nebenbei bemerkt haben sich bei einem Vergleich der Versorgungsbezüge mit der Entwicklung der Rentenbezüge über einen längeren Zeitraum die Versorgungsbezüge in den letzten Jahren um knapp 9 Prozent und die Renten um rund 9,5 Prozent erhöht.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder, MdB

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