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Paul Lehrieder
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Frage von Stephan N. •

Frage an Paul Lehrieder von Stephan N. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Lehrieder,

im kommenden Jahr (2015) soll das 3. Änderungsgesetzes zum Conterganstiftungsgesetz
turnusmäßig überprüft und ggf. nachgebessert werden.
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, sind bis heute die Nerven- und Gefäßschäden der Conterganbetroffenen noch nicht anerkannt. Dementsprechend werden diese bis heute auch nicht in die Berechnung der monatlichen Renten einbezogen. Auch bei der Vergabe der Mittel des sogenannten "Gesundheitsfonds" der Conterganstiftung kommt es immer wieder zu Antragsablehnungen, die sicherlich nicht in der Intention des Gesetzgebers liegen.

Meine Fragen:
- Welche Informationen liegen dem Familienausschuss zu vorbezeichneten Problematiken vor?
- Besteht die Absicht seitens des Familienausschusses diesbzgl. Änderungen und Verbesserungen anzuregen / in die Wege zu leiten?
- Beabsichtigt der Familienausschuss zu prüfen, welche weiteren/ergänzenden Massnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation der Contergangeschädigten notwendig sind? Wenn ja, welche?

Ihrer geschätzten Antwort mit Interesse entgegen sehend verbleibe ich, mit freundlichen Grüßen

Stephan Nuding
Sprecher des Untersuchungsausschuss Conterganverbrechen (U.A.C.)

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Nuding,

vielen Dank für Ihre Nachricht an den Familienausschuss des Deutschen Bundestages. Zunächst möchte ich Sie bitten, Anfragen, die Angelegenheiten des Familienausschusses betreffen, künftig direkt an diesen zu richten.

Ich darf Ihnen versichern, dass die Verbesserung der Lebenssituation von contergangeschädigten Menschen dem Familienausschuss des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung ein großes Anliegen ist.

Nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle der Conterganstiftung kann ich Ihnen mitteilen, dass bei den Anträgen zu den spezifischen Bedarfen aktuell 700 Bewilligungen 130 Ablehnungen gegenüberstehen. Jeder Antrag werde individuell mit Wohlwollen geprüft. Allerdings sei auch zu bemerken, dass einige Anträge, die gestellt wurden, nichts mit Conterganschädigungen zu tun hätten.

Des Weiteren sei geplant gewesen, eine Studie bezüglich der Gefäß- und Nervenschäden von Conterganbetroffenen durchzuführen. Allerdings habe man keine ausreichende Anzahl von Freiwilligen für die Durchführung dieser Studie gewinnen können. Nunmehr sei man so verblieben, dass alle Contergangeschädigten entsprechende Gefäßuntersuchungen durchführen lassen können und die Stiftung sämtliche Kosten hierfür übernehme. Die diesbezüglichen Untersuchungsergebnisse könnten dann auf freiwilliger Basis an die Stiftung übermittelt werden, wenn dies gewünscht werde. Die Daten würden selbstverständlich anonymisiert und man hoffe, sodann eine ausreichende Datenmenge zur Beurteilung des Einflusses von Contergan auf die Gefäße der Betroffenen zu erhalten.

Nach § 25 des Conterganstiftungsgesetzes werden die im Jahr 2013 durch das 3. Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz geschaffenen Neuregelungen hinsichtlich ihrer Wirkung evaluiert. Darüber wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in der zweiten Jahreshälfte 2015 berichten. Ich darf Ihnen bereits jetzt versichern, dass die Abgeordneten des Familienausschusses sehr genau darauf achten werden, ob der Vollzug des Gesetzes der Intention des Gesetzgebers entspricht, für die contergangeschädigten Menschen eine angemessene und zukunftsorientierte Unterstützung sicherstellen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder MdB

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