
(...) Da die wissenschaftlichen Untersuchungen zum sogenannten Wechselmodell begrenzt sind, sind wir darauf angewiesen, zunächst ausreichendes Datenmaterial zur Verfügung zu haben, um mit Bedacht in einen Entscheidungsprozess einzutreten. (...) Zudem soll das Ineinandergreifen von Gewaltschutz und Umgangsrecht in Bezug auf das Kindeswohl wissenschaftlich untersucht werden. (...)