Frage an Paul Lehrieder von Mathias F. bezüglich Frauen
Sehr geehrter Herr Lehrieder,
ich habe eine Frage an Sie als Vorsitzenden des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Heute zum Internationalen Frauentag wird über Klagen gegen die Firma Birkenstock berichtet.
Dabei sind zwei Textpassagen hochinteressant:
„Das Urteil ist einer der äußerst seltenen Fälle, in denen ein Arbeitgeber wegen Diskriminierung weiblicher Angestellter verurteilt wurde.“
„Jahrzehntelang hätten männliche Beschäftigte "körperlich anstrengendere Arbeiten ausgeführt und dafür im Gegenzug auch höhere Löhne" erhalten. Mittlerweile sei diese Argumentation jedoch hinfällig.“
Ist das nun hinfällig, weil die Arbeit für Frauen jetzt genauso körperlich schwer/leicht ist wie für Männer?
Oder ist es hinfällig, weil es mittlerweile als selbstverständlich gilt, dass Männer körperlich höhere Leistungen (Bundeswehr, Polizei, Justiz, Feuerwehr, Sportlehrer...) als Frauen erbringen müssen, um den gleichen Verdienst zu haben?
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Frost
Sehr geehrter Herr Frost,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Eine Stellungnahme zu dem von Ihnen geschilderten Verfahren vor dem Landgericht Koblenz möchte ich mir nicht anmaßen, da ich weder die Umstände des Einzelfalls kenne, noch Einblick in die Akte habe. Eine diesbezügliche Entscheidung obliegt aufgrund der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich den zuständigen Gerichten.
Es sollte jedoch selbstverständlich sein, dass es bei gleicher Arbeit und Leistung keine Lohunterschiede zwischen Mann und Frau geben darf. Der Wert von Arbeit ist keine Frage des Geschlechts. Um der nach wie vor bestehenden Entgeltungleichheit in Höhe von derzeit etwa 22 Prozent zwischen Frauen und Männern entgegenzuwirken, bedarf es gesamtgesellschaftlicher Anstrengungen. Hier sind nicht nur die Politik, sondern auch die Tarifpartner und Wirtschaft in der Pflicht.
Gründe für die ungleiche Entlohnung liegen unter anderem auch weiterhin darin begründet, dass Frauen häufiger als Männer ihre Karriere für die Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen unterbrechen, in Berufen arbeiten, die schlechter bezahlt sind und nur wenige Aufstiegsmöglichkeiten bieten.
Mit einer Reihe von erst kürzlich beschlossenen familienpolitischen Maßnahmen, wie zum Beispiel dem ElterngeldPlus, dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst wollen wir unseren Teil dazu beitragen, um die Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern, einen höhere Erwerbstätigkeit von Frauen sowie einen zunehmenden Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erreichen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Lehrieder, MdB