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Paul Lehrieder
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Frage von Martin D. •

Frage an Paul Lehrieder von Martin D. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Lehrieder,

der Bericht der Welt am Sonntag vom 12.04.2015, "Aufstand der Entrechteten", der Sie zitiert, befasst sich mit dem gesellschaftszersetzenden Unrecht der Kindesentfremdung, das mithilfe der deutschen Justiz und Behörden täglich stattfindet.

Sie werden als Vorsitzender des Ausschusses für Familie zitiert mit dem Satz: "Was gerecht ist und den Familien hilft, können wir wohlwollend prüfen. Aber in erster Linie muss es um das Kindeswohl gehen, nicht darum, wie Mütter oder Väter sich fühlen."

Ich finde es erschütternd, welche flapsige Unwissenheit und Gleichgültigkeit hier bei Ihnen als Fachpolitiker offenkundig wird. Selbst bei den Fachgerichten selbst wird ein Änderungsbedarf nicht mehr geleugnet.

Verstehen Sie tatsächlich nicht, dass Elternausgrenzung nicht nur zum "Verlust" eines Elternteiles für das Kind führen kann, die sowohl der Gesetzesbindung als auch dem "Kindeswohl" widerspricht?.

Darüberhinaus ist auch der traumatische "Verlust" eines Kindes für den ausgegrenzten Elternteil mitunter Anlass für Suizid, Rechtsverzicht, Gewaltdelikte oder Suchtverhalten - was ebenfalls das Kind schädigt.

Daher die Frage, wie Sie - auch als Vater - vor diesem Hintergrund das von Ihnen angeführte "Kindeswohl" definieren? Dies vor dem Hintergrund, dass es bereits umfassende Studien und praktisches Wissen zu der Thematik gibt, wie von Frau Sünderhauf - ebenfalls im Bericht der Welt zitiert - angeführt.

Welchen Mehrwert und welche neue Erkenntis versprechen Sie sich von der von Ihnen angeführten "Studie" (in der sie die Gefühle der Eltern offenbar ausblenden wollen)?

Mit freundlichen Grüssen,

Martin Deeg

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Sehr geehrter Herr Deeg,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Da die wissenschaftlichen Untersuchungen zum sogenannten Wechselmodell begrenzt sind, sind wir darauf angewiesen, zunächst ausreichendes Datenmaterial zur Verfügung zu haben, um mit Bedacht in einen Entscheidungsprozess einzutreten. Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD vereinbart, dass Studien aufgelegt werden, die die Qualitätsstandards für Auswahl und Eignung von Prozessbeteiligten und Familienpflegern in Familienangelegenheiten untersuchen. Zudem soll das Ineinandergreifen von Gewaltschutz und Umgangsrecht in Bezug auf das Kindeswohl wissenschaftlich untersucht werden. Des Weiteren wollen wir auch die diesbezüglichen Erfahrungen aus dem Ausland einholen und in unsere Überlegungen mit einbeziehen. Die von Ihnen angesprochenen Studien werden selbstverständlich – ebenso wie alle anderen Hinweise aus der Forschung – auch in die Beratungen mit einbezogen. Selbstverständlich werden wir auch die Belange der Eltern berücksichtigen. Hierbei ist uns bewusst, dass allen Eltern das Kindeswohl - also der umfassende Schutz des in der Entwicklung befindlichen Kindes am Herzen liegt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder MdB

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