Frage an Paul Lehrieder von Katja R.
Sehr geehrter Herr Lehrieder,
vielen Dank für Ihre Antwort, welche aber wiederum Fragen aufwirft.
Ihnen ist sicher bekannt, das der Europäische Gerichtshof die anlasslose Vorratsdatenspeicherung 2014 für ungültig erklärt hat, da sie mit der Charta der EU-Grundrechte nicht vereinbar sei.
Wie erklären Sie mir denn dann, das Deutschland jetzt dieses Instrument wieder einführt?
Ich hätte gerne auch eine Quelle zu Ihren Angaben, denn ungeprüfte Aussagen sind ja nicht deswegen korrekt, weil Sie von Ihnen kommen.
Ist Ihnen bekannt, das auch dieses Gesetz wieder vor dem Verfassungsgericht landen wird? Quelle: http://www.sueddeutsche.de/digital/verfassungsgericht-und-taeglich-gruesst-die-vorratsdatenspeicherung-1.2835387
Wenn Sie sagen Freiheit und Sicherheit bedingen sich gegenseitig, dann stimmt das nur bis zu einem gewissen Mass. Es fehlt auch der Beleg, das die VDS zu mehr Sicherheit führt, für mich ist Sie schlicht Anzeichen des Misstrauens der Regierung gegen die Bürger.
Es wurde ja vor dem EuGH nach Belgen gefragt, des es signifikat bessere Aufklärung durch die Speicherung gibt, die konnten nicht erbracht werden, wie kommt das? In Frankreich gibt es die VDS, hat das die Anschläge von Paris verhindert und damit mehr Sicherheit gebracht?
Wer Freiheit opfert, um Sicherheit zu erlangen, wird beides verlieren, kennen Sie diese Aussage?
Es ist sehr schlecht für eine parlamentarische Demokratie, wenn sich das Volk nicht vertreten fühlt, meinen Sie nicht?
Wenn ich an den Spruch denke, wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten, dann frage ich mich, warum das nicht für die TTIP Dokumente gilt, die Sie zwar jetzt einsehen dürfen, nur reden darüber, das dürfen Sie nicht.
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bundestag-im-ttip-leseraum-herrschen-strenge-auflagen-1.2835011
An dieser Stelle würde ich mir mehr Widerspruch der Abgeordneten wünschen, wo bleibt der?
Mit freundlichen Grüssen
Katja Rauschenberg
Sehr geehrte Frau Rauschenberg,
vielen Dank für Ihre erneute Nachricht. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung im März 2010 die anlasslose Erhebung und Speicherung von Kommunikationsdaten als ein wichtiges Instrument zur Aufklärung terroristischer und anderer schwerer Straftaten anerkannt. Auch der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung aus dem vergangenen Jahr die Einführung von Speicherfristen für Verkehrsdaten nicht ausgeschlossen, sondern lediglich die bestehenden Rechtsgrundlagen als nicht europarechtskonform angesehen. Der EuGH betont in seiner Entscheidung vom 08. April 2014, dass eine Speicherung der Kommunikationsverkehrsdaten prinzipiell möglich sei und benennt hierzu eine Vielzahl von einzelnen Aspekten. Mit der Neuregelung haben wir sowohl die Rechtsprechung des EuGH als auch die des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt und sowohl die organisatorischen als auch die technischen Vorgaben eingehalten.
Hinsichtlich der von Ihnen aufgeworfenen Frage zu möglichen Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, kann ich Ihnen mitteilen, dass es zu den Grundsätzen unserer verfassungsmäßigen Ordnung gehört, dass getroffene Entscheidungen vom Bundesverfassungsgericht dahingehend überprüft werden, ob sie im Einklang mit dem Grundgesetz stehen.
Die Tatsache, dass die Vorratsdatenspeicherung die Aufklärung schwerer Straftaten nicht nur erheblich erleichtern würde, sondern in vielen Fällen überhaupt erst ermöglicht, habe ich Ihnen in meiner letzten Nachricht bereits ausführlich erläutert.
Im Übrigen nehme ich Bezug auf meine Nachricht vom Januar dieses Jahres und denke, dass ich Ihnen nunmehr ausführlich die Beweggründe für meine diesbezügliche Entscheidung dargelegt habe.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Lehrieder MdB