Ich möchte eine PV Anlage auf meinem Dach. Ich wohne aber im Denkmalgeschützen Altortbereich und bekomme keine Genehmigung vom Landratsamt. Wann ändern sich die Gesetze diesbezüglich?
Sehr geehrter Herr Lehrieder.
Die Bundesregierung möchte das ich mir eine PV Anlage zulege. Ich möchte diese auch. Der Gemeinderat hat ebenfalls zugestimmt. Nur das untere Denkmalschutzbehörde verweigert mir diese. Ich wohne zwar in einem geschützten Altortbereich, mein Haus ist aber aus den 70ern. Wenn doch alle für meine PV Anlage sind, wie kann dann ein einzelner Mitarbeiter einer Behörde dagegen stimmen?! Wie kann man da dieser Politik noch vertrauen?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die als direkte E-Mail an mein Abgeordnetenbüro für Sie weniger öffentlichkeitswirksam gewesen wäre.
Da Ihre Frage nicht in meinen bundespolitischen Zuständigkeitsbereich fällt, habe ich das Landratsamt Würzburg in Ihrer Angelegenheit um Unterstützung gebeten.
Mir wurde mitgeteilt, dass sich Ihr Wohnhaus im Bereich des denkmalgeschützten Ensembles des Marktes Winterhausen befindet; in der die gültige Gestaltungssatzung des Marktes Winterhausen Anwendung findet. Hier ist bzgl. der Installation von Photovoltaikanlagen Folgendes geregelt: "Die Installation von Sonnenkollektoren ist vom Landratsamt im Einvernehmen mit der Gemeinde zu genehmigen."
Des Weiteren wurde berichtet, dass Sie mit Schreiben vom 07.06.2023 einen Antrag auf Installation von Photovoltaikmodulen auf dem Garagendach sowie auf der südlichen Dachfläche des Wohnhauses gestellt haben. Das Garagendach sollte mit 11 PV-Modulen und die südliche Dachfläche des Wohnhauses mit 9 PV-Modulen belegt werden.
Dieser Antrag ist am 09.08.2023 beim Landratsamt Würzburg eingegangen. In den Antragsunterlagen war zudem der Auszug samt Beschlussfassung aus der Marktgemeinderatssitzung vom 27.07.2023 enthalten. Der Marktgemeinderat Winterhausen hatte das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Sie wurden mit Schreiben vom 23.08.2023 gebeten, einen aussagekräftigen Belegungsplans für das Haupthaus und die Garage nachzureichen, da der Vorgang andernfalls nicht weiter bearbeitet werden kann.
In diesem Schreiben wurde bereits auf das Problem der möglichen Einsehbarkeit aus dem öffentlichen Raum hingewiesen.
Der entsprechende Belegungsplan wurde von Ihnen nachgereicht; mit Schreiben vom 11.10.2023 wurde Ihnen mitgeteilt, dass nach Überprüfung des Antrags eine massive Einsehbarkeit der Photovoltaikmodule vom öffentlichen Raum her gegeben ist und nach Rücksprache mit dem von Ihnen beauftragten Unternehmen keine Möglichkeit vorhanden ist, die Belegung mit einer geringeren Einsehbarkeit vorzunehmen.
Weiter wurde Ihnen mitgeteilt, dass die Untere Denkmalschutzbehörde unter diesen Umständen der beantragten Installation der Photovoltaikanlage nicht zustimmen wird.
Sie wurden gebeten, den Erlaubnisantrag vom 07.06.2023 schriftlich bis zum 20.10.2023 gegenüber der Unteren Denkmalschutzbehörde zurückzunehmen.
Bis zum 19.08.2024 ist von Ihnen kein entsprechendes Schreiben beim Landratsamt Würzburg eingegangen.
Ich hoffe sehr, Ihnen mit den ausführlichen Informationen des Landratsamtes Würzburg weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Lehrieder MdB