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Paul Lehrieder
CSU
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Frage von Sandra L. •

Warum wird die Anbindehaltung von Kühen in der Landwirtschaft nicht verboten?

Sehr geehrte Herr Lehrieder,

ich kann es nicht verstehen, warum die Anbindehaltung von Kühen nicht zukünftig durch das Tierschutzgesetz verboten wird? Die Tiere in der Landwirtschaft sorgen dafür, dass wir mit Milch, Fleisch etc versorgt werden. Ist es da nicht zumindest angebracht Ihnen ein einigermaßen erträgliches Leben zu bieten? Eine Kuh, die sich nicht mal umdrehen oder wenigstens ein paar Schritte gehen kann - ist in meinen Augen schon Tier Quälerei! Ich bitte Sie sich dafür einzusetzen, dass die Anbindehaltung zukünftig verboten wird!

Mit freundlichen Grüßen Sandra Leuckert

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau L.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das Bundeskabinett der Ampel-Regierung hat im Mai 2024 den Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Mit der Novellierung sollen vor allem Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes geschlossen werden. 

Der Bundesrat hat am 5. Juli 2024 eine umfassende Stellungnahme und Änderungsvorschläge zum Tierschutzgesetz an die Bundesregierung übermittelt. Als nächstes befasst sich die Bundesregierung mit der Stellungnahme des Bundesrates. Sie leitet im Anschluss den Gesetzentwurf zusammen mit ihrer Antwort auf die Stellungnahme des Bundesrates an den Bundestag weiter. Dies gilt es abzuwarten.

CDU und CSU setzen sich für die Verbesserung der Tierhaltung in ganz Europa ein. Dazu gehört, dass sich die Tiere möglichst frei bewegen können. In Deutschland ist noch unter der CDU/CSU-geführten Bundesregierung der Ausstieg aus der Kastenstandhaltung beschlossen worden. Sauen dürfen nach einer Übergangsfrist nur noch in Gruppen gehalten werden und lediglich nach dem Abferkeln zum Schutz der Jungtiere wenige Tage im Kastenstand bleiben.

CDU und CSU halten eine einheitliche europäische Regelung für unerlässlich, denn Tierschutz macht nicht an Ländergrenzen halt. Noch fehlt es an Einheitlichkeit. Während in Deutschland beispielsweise die Käfighaltung bei Legehennen bereits verboten ist, ist sie in anderen europäischen Staaten weiterhin gängige Praxis.

Anbindehaltung ist glücklicherweise ein Auslaufmodell. Neue Milchviehställe werden immer als Laufställe gebaut. 
Im Rahmen der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung unterstützt beispielsweise der Freistaat Bayern den Umstieg von Anbinde- auf Laufstallhaltung bereits seit vielen Jahren mit einem finanziellen Zuschuss.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder MdB

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