Frage an Paul Knoblach von Martin R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Knoblach,
In Bayern gibt es, anders als in anderen Bundesländern, bisher kein Informationsfreiheitsgesetz (kurz IFG).
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch hier in Bayern solch ein Gesetz eingeführt wird?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr R.,
das Informationsrecht gegenüber der Verwaltung ist ein anerkanntes Bürgerrecht des 21. Jahrhunderts. Erst Einsicht in Abläufe, Gutachten, Erfahrungsberichte machen Verwaltungen transparent und ihre Arbeit nachvollziehbar und schaffen damit Vertrauen in Staat, Kommunen und deren Mitarbeiter.
Wir GRÜNE haben deshalb wiederholt Gesetzesentwürfe für ein Informationsfreiheitsgesetz und seit 2013 auch für ein noch weitergehendes Transparenzgesetz, das wir in interaktiver Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet haben, in den Landtag eingebracht. Jede Initiative wurde durch die CSU-Mehrheit abgelehnt.
Wir GRÜNE fordern, Bürgerinnen und Bürgern das Recht zu geben, bei Behörden Informationen zu erfragen, Akteneinsicht zu verlangen und Kopien von Unterlagen anzufordern. Ebenso müssen alle Informationen, die in der Verwaltung vorhanden und die von öffentlichem Interesse sind – Statistiken, Gutachten, Verwaltungsvorschriften, Verträge – im Internet über ein zentrales Informationsregister verfügbar gemacht werden, alles im Rahmen des klaren Datenschutzes: Öffentliche Informationen sollen öffentlich gemacht werden, private Informationen bleiben privat. Bayern muss in Sachen Informationsfreiheit endlich vorankommen, denn gegenwärtig sind wir im Ländervergleich abgehängt.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Knoblach