(...) um mögliche verbleibende Fragen im Rahmen der Beweisaufnahme zu klären, ist die Anhörung der Zeugen nur vorläufig beendet. (...) Aufgrund der in meiner vorherigen Antwort bereits genannten Vorschriften der StPO ist deshalb zum jetzigen Zeitpunkt eine Veröffentlichung Veröffentlichungnannten Protokolle nicht möglich. Alle Protokolle, bei denen es rechtlich möglich ist, haben wir schnellstmöglich veröffentlicht. (...)
(...) Maßgeblich für die Veröffentlichung der Dokumente ist die Strafprozessordnung (StPO). Durch die StPO gilt der Grundsatz, dass Zeugen unabhängig voneinander vernommen werden müssen. Mit der Veröffentlichung der Protokolle zum jetzigen Zeitpunkt würden Zeugenaussagen nicht mehr autark voneinander getroffen werden. (...)
(...) Die Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses hat gezeigt, dass die Bundesregierung nicht die Unwahrheit gesagt hat. (...)
(...) Die von Ihnen zitierte Aussage, dass der NSA-Untersuchungsausschuss derzeit keine Möglichkeit hat Edward Snowden als Zeugen zu vernehmen, entspricht der Realität. Die Entscheidung, ob Edward Snowden zwecks Aussage vor dem Untersuchungsausschuss nach Deutschland einreisen kann, obliegt der Bundesregierung und nicht dem Untersuchungsausschuss. (...)
(...) Die Meinungsfreiheit wird geschützt, indem ihre Grenzen markiert werden. Neue gesetzliche Regeln sind zum Beispiel zur Ermittlung der Identität von im Netz anonym auftretenden Beschuldigten notwendig. Deshalb wollen wir einen Auskunftsanspruch schaffen, damit die Strafverfolgungsbehörden ihren Aufgaben effektiv nachgehen können. (...)
(...) Der Entwurf des ´Netzwerkdurchsetzungsgesetzes´ sieht vor, dass Betreiber von Internetplattformen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde offensichtlich rechtswidrige Inhalte löschen müssen. Eine Beschwerdestelle muss verpflichtend eingerichtet werden, welche von Nutzern markierte Beiträge nach einem mit klaren Kriterien definierten Verfahren prüft und eine transparente Entscheidung über die Entfernung der Inhalte fällt. (...)