
(...) Maßgeblich für die Veröffentlichung der Dokumente ist die Strafprozessordnung (StPO). Durch die StPO gilt der Grundsatz, dass Zeugen unabhängig voneinander vernommen werden müssen. Mit der Veröffentlichung der Protokolle zum jetzigen Zeitpunkt würden Zeugenaussagen nicht mehr autark voneinander getroffen werden. (...)