Sehr geehrter Herr Reth,
leider übersteigt Ihre Frage unsere Expertise. Bitte wenden Sie sich an
das zuständige Bauamt, an die Kommunalaufsicht oder an das Innenministerium.
Sehr geehrter Herr Reth,
leider übersteigt Ihre Frage unsere Expertise. Bitte wenden Sie sich an
das zuständige Bauamt, an die Kommunalaufsicht oder an das Innenministerium.
(...) Vielmehr geht es eher um die politische Entscheidung, ob die Genehmigungsfreistellung sinnvoll oder aber schädlich ist. Deshalb meine Anregung, dass Sie sich an den Petitionsausschuss mit dem Anliegen wenden könnten die LBO zu ändern. (...)
(...) nach meiner Einschätzung kann die Verfassungskonformität der Befreiung der Kirchen von Gerichtsgebühren nur auf Antrag zweier Landtagsfraktionen überprüft werden. Für Individualbeschwerden sehe ich keine Erfolgsaussichten. (...)
(...) Wenn wir genügend Unterstützung erhalten, werden wir nach der Landtagswahl einen erneuten Versuch zur Abschaffung des Kirchenprivilegs unternehmen. (...)
(...) Nach der von Ihnen genannten Vorschrift der Berufsordnung für Rechtsanwälte gilt die Verschwiegensheitspflicht von Anwälten nur vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen. Neben der Geltendmachung eigener Interessen des Anwalts handelt es sich um gesetzlich vorgesehene Ausnahmen, etwa zur Vorbeugung von Geldwäsche oder zur Verhinderung geplanter schwerster Straftaten (§ 138 StGB). (...)
(...) in dem Umstand, dass die Netzkosten den an das jeweilige Netz (...) Preisbildung und führen zu regional unterschiedlichen Preisen. (...)