Portrait von Patrick Breyer
Antwort von Patrick Breyer
PIRATEN
• 01.06.2015

(...) Nach der von Ihnen genannten Vorschrift der Berufsordnung für Rechtsanwälte gilt die Verschwiegensheitspflicht von Anwälten nur vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen. Neben der Geltendmachung eigener Interessen des Anwalts handelt es sich um gesetzlich vorgesehene Ausnahmen, etwa zur Vorbeugung von Geldwäsche oder zur Verhinderung geplanter schwerster Straftaten (§ 138 StGB). (...)

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