
Seit dem 1.1.2016 wird der Steuertarif aber regelmäßig angepasst. Zuletzt wurde zum 1.1.2021 mit dem Zweites Familienentlastungsgesetz zum Ausgleich der kalten Progression – ausgehend von den bei der Erstellung des Gesetzentwurfs maßgeblichen Inflationsprognosen – eine Verschiebung der Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs für die Veranlagungszeiträume 2021 und für 2022 vorgenommen.