
(...) Ziel war und ist es, eine Gruppe potentieller Eltern zu erreichen, die bisher in hohem Maße von Kindern Abstand genommen haben! Zudem sei zu den von Ihnen gebildeten Beispielen festgestellt, dass das Elterngeld bei der Auszubildenden in jedem Fall zusätzlich zur Vergütung gezahlt wird, und dass jetzt auch die Ehepartner die Elternzeit in Anspruch nehmen können. (...)