
(...) Unserer Ansicht nach soll es für die Gruppe der nebenberuflich tätigen Künstler und Publizisten bei der derzeit geltenden Rechtslage bleiben. Wer ein Einkommen bis maximal die Hälfte der geltenden Beitragsbemessungsgrenze erzielt, soll weiterhin von der Rentenversicherungspflicht befreit bleiben, da man geringe Einkommen nicht zusätzlich belasten möchte und die Absicherung aus dem Hauptberuf auskömmlich sein sollte. Wenn jedoch das Einkommen über der Hälfte der geltenden Beitragsbemessungsgrenze liegt, halte ich es für angemessen, dass die Versicherungsfreiheit entfällt. (...)