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Pascal Kober
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Frage von bernd a. •

Frage an Pascal Kober von bernd a. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Kober,

das Einkommensteuersenkungsgesetz 2009 gilt nach meinem Verständnis offenbar nur für diejenigen, die in der Progression über 25% liegen, und deshalb privilegiert sind, was ich für einen Skandal halte , der mehr öffentlich gemacht gehört. Als Pensionär hatte ich bisher eine Steuerbelastung von ca. 10 %, d.h. meine ersparten und geerbten angelegten Gelder waren bisher, d.h. bis 2009, der Kapitalertragsteuer i.H v. 25 % unterworfen. Bei der Einkommensteuerveranlagung habe ich wegen meines persönlichen Steuersatzes also ca. 15 % wieder zurückbekommen. Seit 2010 wird die Kapitalertragsteuer nicht mehr nach dem persönlichen Steuersatz erhoben, sondern bleibt bei 25 %, was zu Folge hat, daß diejenigen ,die über diesem persönlichen Steuersatz von 25 % liegen, also z.B. jemand mit 40 % pers. Steuersatz, 15 % wieder rauskriegt; ich jedoch mit dem geringeren Steuersatz mehr bezahlen muß als ein gut verdienender. Halten Sie das für gerecht, bzw. was denken Sie gegen die m.E himmelschreiende Ungerechtigkeit zu tun?

Mit freundlichem Gruß
Bernd Affeldt

PS:Erlauben Sie mir,Ihre geschätzte Antwort dem Reutlinger GEA zur Verfügung zu stellen?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Affeldt,

vielen Dank für Ihre Frage vom 29. Januar zum Thema Abgeltungssteuer.

Ich denke, ich kann Ihnen eine erfreuliche Mitteilung machen. Es steht Ihnen weiterhin frei, im Rahmen Ihrer Einkommenssteuerklärung die Einbeziehung Ihrer Kapitalerträge zu beantragen. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie einen niedrigeren Einkommenssteuersatz bezahlen, wie Sie dies geschildert haben. Das Finanzamt führt dann eine sogenannte Günstigerprüfung durch, bei der geprüft wird, welche Besteuerung für Sie die bessere ist. Liegt Ihr Steuersatz unter 25 Prozent, bekommen Sie die Differenz erstattet. An dieser Handhabung hat sich seit Einführung der Abgeltungssteuer nichts geändert.

Am 1. Januar 2009 ist die Abgeltungssteuer in Kraft getreten. Mit ihr werden nun Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen, Dividenden oder Ausschüttungen) unabhängig vom persönlichen Steuersatz pauschal mit 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) besteuert.

Dadurch, dass die Abgeltungssteuer direkt von den Banken eingezogen und an das Finanzamt weitergeleitet wird, wurde die Besteuerung von Kapitalerträgen deutlich vereinfacht und entbürokratisiert. Die Einkünfte aus Kapitalerträgen müssen seitdem nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung aufgeführt werden.

Da die Fragen und Antworten auf abgeordnetenwatch.de ja öffentlich zugänglich sind, können Sie meine Antwort auch gerne dem GEA zur Verfügung stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Pascal Kober MdB

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