Herr Miersch darauf hingewiesen, dass zwei Schiedsgerichtsverfahren (Parteiordnungsverfahren) gegen Gerhard Schröder rechtlich gescheitert sind. Aus juristischen Gesichtspunkten ist damit der Fall abgeschlossen. Das bedeutet, Gerhard Schröder ist weiterhin Mitglied der SPD.
Zentral ist die Einstufung der AfD nicht nur als Verdachtsfall, sondern wirklich als Bundespartei als "gesichert rechtsextremistisch" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Dieses Gutachten steht noch aus, aber ich rechne damit in absehbarer Zeit.
Unser Ziel ist es, in den Verhandlungen im Bundestag möglichst viele Punkte durchzusetzen, die viele TierschützerInnen am Herzen liegen.
Wir können eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen forcieren, um die gesteckten Klimaziele zu erreichen.
Das in der Praxis bereits vielfach praktizierte Wechselmodell, wonach beide Eltern die Kinder abwechselnd betreuen, soll in den Mittelpunkt gestellt und gesetzlich geregelt werden.
Hier gibt es Handlungsbedarf. Wie der genau umgesetzt werden könnte, diskutieren wir derzeit noch.