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Parsa Marvi
SPD
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Frage von Anke L. •

Wie stehen Sie zum Lösungsansatz „Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz“? Kann das den Kommunen eine langfristige Planung und Finanzierung von Klimaschutz vor Ort ermöglichen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau L.,

die Idee einer Grundgesetzverankerung ist sicher diskussionswürdig, ob es letztendlich die Lösung für eine bessere Umsetzung vor Ort ist, bleibt fraglich.

Klimaschutz ist ohne Zweifel eine der wichtigsten gesamtgesellschaftlichen Aufgaben unserer Zeit. Seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 ist der Klimaschutz noch mehr in das Bewusstsein jedes Einzelnen gerückt. Ob Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz geschrieben werden sollte, bedarf der gründlichen Abwägung, denn eine Verankerung im Grundgesetz birgt Vor- und Nachteile. Dafür würde eine gewisse Rechtssicherheit und eine langfristige Planungssicherheit sprechen. Eingeschränkte Flexibilität und komplexere Abstimmungsprozesse sprächen eher dagegen und würden mehr Bürokratie nach sich ziehen. Und wie soll eine gerechte, ausreichende Finanzierung sichergestellt und überprüft werden? Erforderlich wäre ein breiter politischer Konsens für eine Grundgesetzänderung. Zudem würde eine verfassungsrechtliche Verankerung den Gerichten neue Aufgaben zur Kontrolle der Klimaschutzmaßnahmen übertragen.   

Klimaschutzaktivitäten müssen auf allen Ebenen sinnvoll ineinandergreifen und das tun sie heute schon. Wir können eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen forcieren, um die gesteckten Klimaziele zu erreichen. 

Freundliche Grüße

Parsa Marvi

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