(...) Als Bundestagsabgeordneter maße ich mir hierzu keine endgültige Beurteilung an, wiewohl Sie sich denken können, dass ich Organisationen wie die Grauen Wölfe ablehne. (...)
(...) Das von Ihnen angesprochene Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) kann aus meiner Sicht nicht generell gegen das Modell der IHKen herangezogen werden. Ein pauschales Verbot einer IH-Verkammerung kann ich dem Urteilsspruch vom 11.01.2006 jedenfalls nicht entnehmen, im Gegenteil, bereits im Tenor stellt das Gericht als erstes folgendes fest: „Ob positive und negative Koalitionsfreiheit in gleicher Weise durch Artikel 11 EMRK geschützt werden, kann nicht abstrakt, sondern nur anhand der besonderen Umstände des Falles beurteilt werden.“ . (...)
(...) Grenzen kennt die Pflicht, und Grenzen muss die Auflehnung gegen die Pflicht kennen. Das heißt: Ich sage keineswegs, dass jedes Mittel gegen einen "IHK-Verweigerer" angewandt werden darf; auch hier ist natürlich der rechtsstaatliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Aber ebenso offen gesagt: Dass die Zwangsmittel, die das Vollstreckungsrecht bereit hält, gegen den eingesetzt werden, der einer Pflicht nicht nachkommt, ist nicht nur legal, sondern auch legitim. (...)
(...) Wenn man es mit dem großen Wort "Haushaltskonsolidierung" jedoch erst meint, muss man auch an die Ausgabenseite gehen und dabei ganz konkret sagen, wo gespart werden kann. Wer stattdessen den Bürgern nur immer neue Versprechungen macht, ohne dabei zu sagen, woher das Geld dafür kommt, spielt mit falschen Karten. (...)
Sehr geehrter Herr Bergmann,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne antworte ich Ihnen, und es wird Sie nicht verwundern, dass ich als Liberaler Ihnen weithin zustimme.
(...) Was die Frage einer wertenden oder im Einzelfall auch diskriminieren Werbung angeht, möchte ich klar festhalten, dass ich Aussagen von Kammern (wenn geschehen) verurteile, die einzelne Gewerbetreibende in ein schlechteres Licht stellen. (...)