Hier hilft vor allem der Abbau von überspezifischen bürokratischen Regelungen.
Meine Auskunft aus der Regierung ist, dass in der Ressortabstimmung Einwände gegen die geplante Abschaffung der Verlustverrechnungskreise erhoben worden sind. Sie haben damit keinen Einzug in den Referentenentwurf gefunden.
In der Tat bedarf es einer auskömmlichen Besoldung. Über dessen Ausgestaltung muss differenziert debattiert werden.
Im Hinblick auf die Prozesskostenumlage komme ich nach sorgfältiger Abwägung zu dem Ergebnis, dass die Kritik an dieser Begründung letztlich ungerechtfertigt ist. Denn einzelne Wohnungseigentümer müssen in einer Vielzahl von Fällen Kosten tragen, die sie nicht unmittelbar selbst verursacht haben.
Der Wunsch nach anderer Mitbestimmung durch das Volk im Wege der direkten Demokratie ist kein Neuer. Dass Juristen und Rechtswissenschaftler sich für direktdemokratische Elemente, gegründet auf Artikel 20 Absatz 2 GG, aussprechen ist daher nachvollziehbar
Dennoch müssen wir vorsichtig sein, bei der Frage, wie viele öffentlich Bedienstete in Zukunft eingestellt werden sollen. Eine uferlose Neueinstellung führt nicht zum angestrebten Bürokratieabbau. Prinzipiell plädiere ich daher für einen schmaleren, aber gut ausgestatteten öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik.