Wird die FDP auch weiterhin für eine Risikovorsorge im Haushalt für eine Rückzahlungspflicht eines verfassungswidrig erhobenen Solidaritätszuschlages stimmen ?
Sehr geehrter Herr Fricke,
in der Opposition hat die FDP unter Hinweis auf ein Gutachten des früheren BVerfG-Präsidenten Papier aus dem März 2019 darauf verwiesen, dass die Erhebung des Solidaritätszuschlages ab dem 1.1.2020, d.h. nach dem Auslaufen des Solidarpaktes II verfassungswidrig sei. Der damalige Finanzminister Scholz wurde darauf hingewiesen, dass die Aufstellung eines Haushaltes ohne Rücklage für das Risiko einer Rückzahlungspflicht unseriös sei. Gilt dies mit der FDP-Fraktion auch weiterhin unter einem FDP-Finanzminister Lindner, d.h. bleibt die FDP hier verläßlich ? Neben der FDP hat nur die AfD die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages im letzten Bundestag mehrfach zur Abstimmung gestellt.
Sehr geehrter Herr G.,
ich danke Ihnen für Ihre Frage.
Selbstverständlich behält das Wahlprogramm auch nach der Wahl seine Gültigkeit. Den Soli will die FDP abschaffen, weil wir von der Verfassungswidrigkeit überzeugt sind. Daran hat sich nichts geändert. Allerdings konnten wir uns, wie Ihnen sicher bekannt ist, mit unserer Auffassung in der Koalition nicht durchsetzen. Unsere Verfassungsbeschwerde zum Soli läuft jedoch weiter. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des Solis feststellen, würde dies natürlich auch eine neue Situation für die Koalition ergeben.
Mit besten Grüßen
Otto Fricke