Wieso wurde im Haushalt 2023 keine Vorsorge für eine amtsangemessene Alimentation der Bundesbeamten getroffen?
Sehr geehrter Herr Fricke,
im Rahmen der Haushaltsberatungen 2023 war bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht die Alimentation des Berufsbeamten im Wesentlichen für verfassungswidrig zu niedrig erachtet. Das BMI hat dies mit Rundschreiben bereits unter der alten Regierung für seinen Zuständigkeitsbereich anerkannt.
Wie kann es also sein, dass Vertreter der Partei, die sich "Leistung muss sich lohnen" auf die Fahnen schreibt, einen Haushalt beschließen, in dem keine Finanzierung einer Anpassung enthalten ist und damit zulässt, dass in Vollzeit tätige Teile des Beamtentums durch die Einführung des Bürgergeldes künftig geringere Einkünfte haben werden als eine vergleichbare Familie von Transferleistungsbeziehern?
Sehr geehrter Herr Stefan S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Thema amtsangemessene Alimentation von öffentlich Bediensteten. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass wir als Ampelkoalition im Bundeshaushalt für dieses Jahr eine zusätzliche Finanzierung für die Zahlungen im öffentlichen Dienst bereitgestellt haben.
Zusätzlich zu den Personalmitteln, die den einzelnen Ressorts in ihren Etats zur Verfügung stehen, haben wir im allgemeinen Haushalt (Einzelplan 60) eine Vorsorge in Höhe von bis zu 3 Mrd. Euro für 2023 bereitgestellt, um Personalmehrausgaben, soweit diese nicht von den Ressorts gedeckt werden können, insbesondere für Mehrausgaben aufgrund der Tarif- und Besoldungsrunde und der amtsangemessenen Alimentation finanzieren zu können. Diese sogenannten Personalverstärkungsmittel finden Sie im Einzelplan 60, Kapitel 6002 Allgemeine Bewilligungen Titel 461 71 Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 4. Im Laufe dieses Jahres werden die Gelder dann den einzelnen Ressorts bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt, soweit deren Personalmittel aufgrund der anstehenden Veränderungen bei der Besoldung öffentlich Bediensteter nicht ausreichen.
Sollten diese Mittel nicht ausreichen, gibt es im Haushaltsrecht noch die Möglichkeit einer sogenannten "überplanmäßigen Ausgabe", über die der Haushaltsausschuss auch in einem laufenden Haushaltsjahr zusätzliche Gelder zur Verfügung stellen kann, wenn der Bedarf unvorhersehbar höher ausfällt. Sie können also sicher sein, dass die öffentlich Bediensteten rechtmäßig besoldet werden.
Deshalb verstehen Sie mich nicht falsch. Mir ist es ein Anliegen, dass die Betroffenen auskömmlich bezahlt werden. Dennoch müssen wir vorsichtig sein, bei der Frage, wie viele öffentlich Bedienstete in Zukunft eingestellt werden sollen. Eine uferlose Neueinstellung führt nicht zum angestrebten Bürokratieabbau. Prinzipiell plädiere ich daher für einen schmaleren, aber gut ausgestatteten öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik.
Mit besten Grüßen
Otto Fricke