Warum findet sich die Abschaffung der Verlustverrechnungsbegrenzung für private Termingeschäfte nicht mehr im Referentenentwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes?
Sehr geehrter Herr Fricke,
warum findet sich die Abschaffung der Verlustverrechnungsbegrenzung für private Termingeschäfte (§ 20 Abs. 6) nicht mehr im Referentenentwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz? Welche Ministerien haben dies mit welcher Begründung abgelehnt?
Viele Grüße aus Uerdingen,
Stefan S.
Sehr geehrter Herr S.,
wie Sie richtig festgestellt haben, war die Abschaffung des gesonderten Verlustverrechnungskreises für Aktienveräußerungsverluste und für Verluste aus Termingeschäften ursprünglich im Eckpunktepapier des Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG) enthalten. Meine Auskunft aus der Regierung ist, dass in der Ressortabstimmung Einwände gegen die geplante Abschaffung der Verlustverrechnungskreise erhoben worden sind. Sie haben damit keinen Einzug in den Referentenentwurf gefunden. Dieser Vorgang betrifft das exekutive Handeln, also die Regierung. Ich als Parlamentarier kann Ihnen dazu keine weiteren Informationen geben.
Ich halte es allerdings nach wie vor für sinnvoll und fair, Verluste aus Aktiengeschäfte auch mit Gewinnen aus anderen Wertpapiergeschäften zu verrechnen und entsprechend steuerlich geltend zu machen. Gerade im Hinblick auf die Zielsetzung des ZuFinG, nämlich Investitionen in den Markt zu erhöhen, ist diese Option ein weiterer Anreiz zu investieren. Ich will außerdem darauf hinweisen, dass der Bundesfinanzhof bereits 2021 Zweifel an der derzeit eingeschränkten Verlustverrechnung geäußert hat. Aktuell wird das Thema vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Auch davon erhoffe ich mir weitere Impulse in meine Richtung.
Mit besten Grüßen
Otto Fricke