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Otto Fricke
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Frage von Klaus E. •

Sehr geehrter Herr Fricke , ab wann tritt das Gesetz in Kraft das ein Balkonkraftwerk in einer WEG als priviligierte Massnahme gilt und jeder Eigentümer ohne WEG wiederstand eines montieren darf MFG

Sehr geehrter Herr Fricke,
Wir wohnen in einer WEG, wollen unseren Betrag zum Umweltschutz leisten möchten ein Balkonkraftwerk montieren.
Sokarpaket 1 wurde zum 16.05.2024 bewilligt, leider mit Lücken für WEG. Wann kann man damit rechnen das es jedem zusteht ( priviligierte Massnahme) ohne das irgend ein anderer WEG Mitinhaber dies ablehnen kann. Leider sind bis dato ca. 25 Mio Menschen benachteiligt. Unser Balkonkraftwerk haben wir Ende Mai nach dem 16.05.2024 bereits gekauft, da wir dachten jetzt darf jeder eines montieren doch dann kamen Meldungen das dies dich durch einen WEG Beschluss gemacht werden muss. Bei uns gibt es Wiederstand in der WEG und dies finden wir unerträglich das einzelne WEG Mitbewohner dies immer noch blockieren können.
Würde sagen, da ist dringend Handlungsbedarf, jeden Tag schickt die Sonne Energie auf unseren Planet, wir sind nicht im Stande dies für alle vernünftig nutzen zu lassen und das Eis schmilzt fleissig weiter.
Mfg
K. E.

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Sehr geehrter Herr E.

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Ich bin Ihrer Meinung: Die Energiewende muss voranschreiten. Das muss auch im Kleinen geschehen - durch Freiheit mithilfe von Innovation.

Dafür hat das verabschiedete Solarpaket I bereits wesentliche Arbeit geleistet.
Leider beinhaltete es auch für Sie relevante Lücken. Allerdings konnte die Koalition nachbessern. 

Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag, 4. Juli 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ (20/9890) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (20/12146) angenommen.


Dieser hat nun folgende Änderungen zum Gegenstand: 

  1. Wohnungseigentümergemeinschaften können per Beschluss mit einer Mehrheit von drei Vierteln beschließen, dass die Eigentümerversammlung für einen Zeitraum von maximal drei Jahren ohne physische Präsenz stattfinden kann.
  2. Das Anbringen eines Steckersolargeräts (Balkonkraftwerk) wird in die Liste der privilegierten Maßnahmen in § 20 WEG aufgenommen. Wohnungseigentümer haben damit einen Anspruch auf Zustimmung, wenn sie solch eine bauliche Veränderung vornehmen. Parallel wird in § 554 BGB für Mieter ein Anspruch geschaffen, sodass Vermieter den Anbau eines Steckersolargeräts erlauben müssen.
  3. Die Ausnahmen zur Übertragbarkeit beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten für die Nutzung eines Grundstücks werden erweitert. Die Übertragung ist jetzt auch möglich, wenn auf dem Grundstück Anlagen zur Nutzung von Wasserkraft, Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie, Umweltwärme oder Energie aus Biomasse betrieben werden sowie bei Anlagen zur elektrochemischen Herstellung von Wasserstoff oder zur Erzeugung von Strom aus Wasserstoff.

Die Nachbesserungen dienen als weiterer Schritt zu mehr Digitalisierung. Durch die Neuregelungen wird Wohnungseigentümern die Möglichkeit gegeben, das bevorzugte Versammlungsformat für Wohnungseigentümerversammlungen zu bestimmen. Durch den Gesetzentwurf wird ferner ein niedrigschwelliges Angebot für die Nutzung von Steckersolargeräten geschaffen, damit Mieter und Wohnungseigentümer einen eigenen Beitrag zum Klimaschutz leisten könnten. Konkret heißt das, die sogenannten Steckersolargeräte werden in den Katalog der privilegierten Maßnahmen aufgenommen, auf deren Genehmigung die Mieter und Eigentümer einen rechtlichen Anspruch haben. Das sind bauliche Veränderungen, die von Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht einfach blockiert werden können.

Es wird also ermöglicht, schnell und unkompliziert viele Menschen Teil der Energiewende werden zu lassen. Einzelne Parteien einer WEG können die Entscheidung nicht noch länger blockieren, denn: Beschlüsse benötigen nun nur noch eine Mehrheit. Das stärkt die demokratische Teilhabe.

Für Sie konkret bedeutet das, dass Sie ab dem Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr von der vorherigen Ausgangslage betroffen sind. Dafür muss das Gesetz noch den Bundesrat - Ende September - passieren und tritt daraufhin mit Verkündung in Kraft. Dies wird, so hoffe ich, rasch nach der Sommerpause geschehen. 

Mit besten Grüßen

OttO Fricke

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