Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG. - Was plannen Sie, die FDP und der Minister der Finanzen Lindner zu tun, um die Entscheidung des BFH schnellstmöglich anwendbar zu machen?
Sehr geehrte Herr Fricke,
der BFH äußert sich in einem AdV-Verfahren zur Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG und sieht darin eine doppelte Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen, die nicht mit der Verfassung vereinbar ist (Beschluss vom 07. Juni 2024, VIII B 113/23 (AdV).
Was plannen Sie, die FDP und der Minister der Finanzen Lindner zu tun, um die Entscheidung des BFH schnellstmöglich anwendbar zu machen?
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Alessandro
Sehr geehrter Herr T.,
ich begrüße wie so viele das Urteil des Bundesfinanzhofes zur Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und teile die Kritik an der derzeitigen Regelung. Es ist Zeit, dass wir die diffizilen Vorgaben für Termingeschäfte und die Unterscheidung verschiedener Verlusttöpfe innerhalb der Kapitalgeschäfte angehen und vor allem eine angemessene und faire Lösung finden. Die aktuellen Regelungen zur Verlustverrechnungsbeschränkung sind spätestens mit diesem Urteil verfassungsrechtlich mit sehr guten Gründen angreifbar. Daher finde ich nicht, dass wir noch auf ein Urteil des BVerfG warten sollten, bevor politisch gehandelt wird. Wenn es nach meiner Fraktion und mir ginge, hätten wir die unfairen Regelungen längst aufgehoben:
Die FDP-Fraktion hat sich bereits in den Verhandlungen zum Zukunftsfinanzierungsgesetz für eine Neuregelung der Verlustverrechnung eingesetzt. Wir werden uns auch in anstehenden Gesetzgebungsverfahren weiter dafür stark machen und die Koalitionspartner dazu auffordern, sich dieses Themas ebenfalls zu widmen. Insofern hoffe ich, dass das Bundesministerium der Finanzen mit dem Kabinett bald einen entsprechenden Entwurf vorlegen kann, dem alle Koalitionspartner dann zustimmen.
Mit vielen Grüßen
Otto Fricke