Frage an Otto Fricke von Sebastian F. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Fricke,
eine Antwort von Abgeordnetenwatch über das Thema Pendlerpauschale, hat mich zu einer neuen Frage gebracht. Jedoch möchte ich mich erstmal für die schnelle Beantwortung bedanken.
Ich habe eine Frage zu einem fairen Steuerkonzept. Wie sie schon betont haben, sind einige Steuervorteile für einige Gruppen natürlich gewollt gestaltet worden, dies bringt jedoch auch teilweise "Nachteile" für andere Gruppen.
Wie stehen Sie denn als FDP-Mitglied, als Vorsitzender des Haushaltausschuss und auch als Rechtsanwalt zu dem Thema Flat-Tax?
Mit Flat-Tax ist dabei ein einheitlicher Steuersatz gemeint. Nehmen wir mal einfach an, dass dieser bei 30 Prozent liegen würde (diese Zahl ist nur als Beispiel gewählt). Dann würde man für jeden verdienten Euro 30 Cent als Steuer abgeben. Keine Person würde benachtaligt werden, da Sie die progressive Besteuerung mehr abnimmt.
Es ist ja eine Tatsache, dass gerade arme Einkommensschichten den höchsten marginalen Steuersatz zahlen (mehr als die "Reichen" mit der Reichensteuer), da Sie ja bei einem zusätzlichen Euro teilweise über eine Zuschussgrenze kommen und somit doppelt belastet werden. Die Mittelschicht hätte nicht die Probleme durch eine Gehaltserhöhung von paar Euro eine höhere Besteuerung zu bekommen, so dass sie teilweise Überstunden oder Erhöhungen ablehnen.
Wenn man noch das ganze mit Hartz IV oder dem Arbeitslosengeld verknüpfen möchte, dann kann man doch auch einen Freibetrag in Höhe des HartzIV -Betrages wählen, denn jeder nicht nur Steuerfrei bekommt, sondern auch zu seinem Gehalt bezuschusst bekommt, falls man weniger verdient. Also eine allgemeine Form des Kombilohns.
Was halten Sie denn von so einem vereinfachten, gerechten Steuermodell?
Sehr geehrter Herr Fanders,
zunächst wünsche ich Ihnen ein gesundes und glückliches neues Jahr!
Gern beantworte ich Ihre Frage zu einem fairen Steuerkonzept.
In meiner Funktion als Vorsitzender des Haushaltsausschusses beschäftige ich mich nahezu täglich mit den Einnahmen und Ausgaben des Staates und vertrete die Auffassung, dass es insbesondere Aufgabe der Steuerpolitik ist, dem Staat notwenige Einnahmen zu verschaffen. Lassen Sie mich daher bitte grob skizzieren, von welchen Grundüberlegungen ich dabei ausgehe:
Ein solches Steuerrecht funktioniert allerdings nur, wenn gleichzeitig Bürger und Unternehmen nicht insgesamt mit zu hohen Steuern belastet werden, denn dieses würde letztlich jegliche Konjunktur zerstören und damit die Steuereinnahmen verhindern, die wir insbesondere für die sozialstaatlichen Aufgaben benötigen. Niedrige Steuern kurbeln das Wirtschaftswachstum an. Ich persönlich bevorzuge drei Steuerstufen: 10 %, 25 % und 35 %. Für Einkommen von 8000 bis 20.000 Euro gilt ein Steuersatz von 10 Prozent. Für den Einkommensteil von 20.000 bis 50.000 Euro 25 Prozent, für jeden Euro darüber 35 Prozent. Für Verheiratete verdoppeln sich die Einkommenshöhen in der jeweiligen Steuerstufe.
Jeder Bürger – egal ob Kind oder Erwachsener - erhält einen steuerfreien Grundfreibetrag von 8.000,- €. Auf Ausnahmen und Steuersubventionen wird verzichtet, ähnlich wie bei der Einheitssteuer. Somit wird jeder Bürger nach seiner Leistungsfähigkeit besteuert und es gibt nicht mehr die Möglichkeit über sogenannte Steuersparmodelle seinen Verpflichtungen als leistungsfähiger Steuerzahler auszuweichen. Die Besteuerung der Unternehmen muss international wettbewerbsfähig sein, ansonsten gehen die Investitionen und damit Arbeitsplätze ins Ausland. Das bedeutet nicht, dass sie die niedrigste sein muss. Ein Wettrennen hierüber könnte Deutschland nicht gewinnen.
Die größte Herausforderung eines modernen Sozialstaates liegt in der widerspruchsfreien Verbindung von Steuer- und Sozialsystem. Somit ist es ein Ziel liberaler Steuerpolitik eine konsequente Besteuerung nach Leistungsfähigkeit durchzusetzen, aber selbstverständlich auch Unterstützung bei Bedürftigkeit zu gewährleisten. Dazu muss es ein existenzsicherndes Mindesteinkommen geben in Form eines leistungsgerechten Bürgergeldes, das als negative Steuer ins Steuersystem integriert wird. Jeder Bürger hat - nach einer Prüfung der Bedürftigkeit und bei Nachweis der Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme - Anspruch auf das leistungsgerechte Bürgergeld.
Eines darf bei alle dem nicht außer Acht gelassen werden, und hier kommt der „Haushälter“ in mir durch: Ein Konzept für eine gerechte Steuer muss mit der Konsolidierung der Staatsfinanzen verbunden sein. Steuerentlastungen sind als Impuls für mehr Wachstum und Beschäftigung dringend erforderlich. Sie müssen aber aus haushalterischer Sicht stets verantwortbar bleiben. Es ist eine Frage von Generationengerechtigkeit, dass jede Generation ihre Aufgaben aus eigener Kraft bewältigen kann. Gleichzeitig erfordert die derzeitige wirtschaftliche Lage strukturverbessernde Maßnahmen. Ich mahne jedoch an, dass nur Ausgaben getätigt werden sollten, die den Standort Deutschland dauerhaft stärken.
Ich hoffe, Ihre Frage, was ich von einem vereinfachten, gerechten Steuermodell halte, ausreichend beantwortet zu haben.
Mit den besten Wünschen
Ihr Otto Fricke