Frage an Otto Fricke von Marius-Christian H. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Fricke,
mit tiefer Bestürzung habe ich soeben die Ausführungen unseres Bundesdatenschützers Peter Schaar zur Kenntnis genommen:
http://www.rp-online.de/public/article/politik/deutschland/610246/Kritik-an-Verkaeufe-durch-Kommunen.html
Zitate:
"...Allein die Stadt Bochum erzielt jährlich Einnahmen von rund 220.000 Euro.
Etwa ein Viertel der rund 125.000 Melderegister-Auskünfte sei gebührenpflichtig.
Gelsenkirchen nimmt eigenen Angaben zufolge pro Jahr etwa 170.000 Euro durch die Weitergabe von Melderegister-Daten ein.
...äußerst kritisch, insbesondere weil diese Daten ja zwangsweise für hoheitliche Zwecke erhoben werden"
"Es muss etwas geschehen, es darf nicht nur geredet werden",
sagte Schaar der "Financial Times Deutschland" mit Blick auf das Treffen am Donnerstag.
"Daten sollen für Werbezwecke nur noch verwendet werden,
wenn der Betroffene zuvor ausdrücklich in diese andere Verwendung eingewilligt hat."
Ich halte es für ein Unding, dass der Adressverkauf durch den Staat an Adresshändler auch nur ansatzweise legal ist...
Wie stehen Sie zu dieser Thematik? Unterstützen Sie den Bundesdatenschutzbeauftragten? Und werden Sie sich dafür einsetzen, diese fragwürdige Praxis der Kommunen abzustellen?
Mit besten Grüßen aus Krefeld,
Marius-C. Hammerich
Sehr geehrter Herr Hammerich,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Lassen Sie mich zunächst einmal betonen, dass ich Ihre Entrüstung gut verstehen kann. Die derzeit gültigen Datenschutzrichtlinien lassen unter bestimmten Bedingungen die Weitergabe von Daten zu. Ich stimme dem Bundesdatenschutzbeauftragten zu, wenn er hier Reformen anmahnt. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass persönliche Daten, zu denen natürlich auch solche aus Melderegistern u.ä. zählen, nicht ohne Zustimmung der betroffenen Personen weitergegeben werden dürften.
Es nützt letztlich aber nicht viel, hier nur punktuell vorzugehen und etwa den „Datenhandel“ seitens der Kommunen zu unterbinden. Was wir brauchen, ist ein umfassender Schutz persönlicher Daten. Dies setzt eine Gesamtstrategie zur Stärkung des Datenschutzes voraus. Die "Große Koalition" hat seit ihrem Bestehen auf diesem Gebiet leider kaum etwas unternommen und durch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung den Datenschutz eher noch weiter ausgehöhlt.
Gesetze für einen besseren Datenschutz allein sind allerdings ohnehin nicht ausreichend. Deutschland benötigt eine handlungsfähigere Kontrollinstanz, um den Datenschutz auch in der Praxis umfassend garantieren zu können. Die derzeitige personelle und finanzielle Ausstattung der Datenschützer muss daher aus meiner Sicht verbessert werden. Nur durch eine Verknüpfung entsprechender Gesetze zum Schutz der persönlichen Daten und deren konsequente Umsetzung können wir ein Umfeld schaffen, in dem die Persönlichkeitsrechte wieder mehr Respekt erfahren. Die Anknüpfung des Datenschutzbeauftragten beim Innenministerium halte ich im Übrigen für falsch.
Es grüßt Sie freundlich
Otto Fricke, MdB