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Otto Fricke
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Frage von Sascha S. •

Frage an Otto Fricke von Sascha S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Fricke,

in Anbetracht des vor kurzem begangenen Jahrestags des 04.06. in China ist mir ein Thema wieder eingefallen, zu dem ich eine Frage an Sie hätte. Es ist wohl gängige Praxis (siehe Artikel https://www.bloomberg.com/news/features/2018-10-20/vancouver-is-drowning-in-chinese-money) von vielen korrupten chinesischen Offiziellen, dass sie illegal erworbenes Vermögen ins sichere (westliche) Ausland transferieren.
Wissen Sie, ob dies auch in Deutschland der Fall ist? Meiner Meinung nach sollte unterbunden werden, dass auf diese Weise erworbenes Geld in Deutschland angelegt wird. Dies wird sicher auch andere diktatorisch regierte Länder betreffen.
Ich würde mich über eine Rückmeldung sehr freuen.

Vielen Dank vorab!

Mit freundlichen Grüßen
S. S.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Deutschland ist als Anlageort von illegal erworbenem Vermögen aus gewissen Drittstaaten attraktiv. Das liegt insbesondere an unserem Wohlstand und unserer Stabilität. Informationen darüber, wie viel Geld angelegt wird, sind in der Kürze der Zeit schwierig zu bekommen. Es ist jedoch sehr wichtig, dass im Ausland illegal erworbenes Geld nicht hierzulande problemlos gewaschen und/oder angelegt werden kann. Die Bekämpfung dieser Masche ist jedoch schwierig, da die Kooperation mit den jeweiligen staatlichen Stellen und Unternehmen oft nicht reibungslos verläuft, bzw. die Informationsweitergabe stockt. Das betrifft allerdings auch unsere eigenen Behörden. Beispielsweise hat die Bundesregierung, bzw. der Zoll, seit Jahren Probleme, die Financial Intelligence Unit (FIU) so aufzustellen, dass eine reibungslose Erkennung von Geldwäscheverdachtsmeldungen möglich ist.

Noch in diesem Jahr wird der Bundestag das Gesetz zur 5. EU-Geldwäscherichtlinie beschließen. Wir versprechen uns dadurch Verbesserungen, illegale Geldflüsse zu erkennen. Der Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes wird um einige geldwäscherechtlich Verpflichtete erweitert, so dass diese Berufsgruppen erstmalig nach geldwäscherechtlichen Maßstäben ein Risikomanagement einrichten, Sorgfaltspflichten (insb. Identifizierungspflichten) erfüllen und Verdachtsmeldungen an die FIU abgeben müssen. Das betrifft zum Beispiel sog. Wallet Provider, die digitale Währungen verwalten und Zahlungs- und E-Geld-Institute mit Sitz im Ausland, die im Inland über Vertriebshelfer („Agenten“) tätig werden. Auch im Nicht-Finanzsektor werden Akteure künftig stärker verpflichtet werden, mit dem Zoll bei Geldwäscheverdacht zusammenzuarbeiten. Dies betrifft zum Beispiel Kunsthändler, Immobilienmakler und Edelmetallhändler.

Die Bundesregierung verzögert das Gesetz momentan noch - eine ursprünglich geplante Befassung im Kabinett in dieser Woche fand nicht statt. Dennoch wird Deutschland aufgrund der europarechtlich vorgegebenen Fristen die Richtlinie bis zum 10. Januar 2020 umsetzen. Damit wird Deutschland und die EU einen Schritt vorankommen. Begleitend brauchen wir jedoch funktionierende Maßnahmen bei unseren außereuropäischen Partnern, damit illegal erworbenes Geld gar nicht erst bei uns ankommt.

Es grüßt Sie freundlich aus Berlin
Otto Fricke, MdB

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