Frage an Otto Fricke von Wolf-Dieter O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Fricke,
wie vereinbart es sich mit Ihrem persönlichen Demokratieverständnis, dass eine demokratisch ins Parlament des Bundestages gewählte Partei, die zudem noch die stärkste Oppositionspartei darstellt, nicht das Amt eines Bundestags-Vizepräsidenten zugestanden bekommt und worauf führen Sie das dreimalige Scheitern von Frau Harder-Kühnel zurück, in dieses Amt gewählt zu werden?
Sehr geehrter Herr O.,
vorab erst einmal vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort meine Sicht auf die Geschehnisse um die Wahl von Frau Harder-Kühnel für Sie darlegen kann.
1. Der Bundestag hat sich in seiner Geschäftsordnung auferlegt, dass jede Partei einen Bundestagsvizepräsidenten stellen kann. Das gilt für die AfD wie für alle anderen Parteien auch.
2. Gilt die freie Gewissensentscheidung eines jeden Abgeordneten zu entscheiden, ob er den vorgeschlagenen Kandidaten für geeignet hält oder nicht. Diese Entscheidung muss jeder Abgeordnete für sich individuell treffen. Während z.B. Ralph Brinkhaus und Christian Lindner angekündigt hatten für die Kandidatin zu stimmen, gab es ganz offensichtlich mehr Abgeordnete, die die Kandidatin für nicht geeignet hielten und daher gegen sie gestimmt haben.
Kein gewählter Vizepräsident konnte alle Stimmen auf sich vereinen. Bei einer erforderlichen Mehrheit von 355 Ja-Stimmen können Sie sehen, dass die Wahl bei Thomas Oppermann z.B. auch relativ knapp war. Ich wage trotz Wahlgeheimnis zu bezweifeln, dass die AfD-Fraktion geschlossen für den Kandidaten gestimmt hat.
Dr. Hans-Peter Friedrich: 507 Ja, 112 Nein, 82 Enthaltungen, 2 ungültig
Thomas Oppermann: 396 Ja, 220 Nein, 81 Enthaltungen, 6 ungültig
Wolfgang Kubicki: 489 Ja, 100 Nein, 111 Enthaltungen, 3 ungültig
Petra Pau: 456 Ja, 187 Nein, 54 Enthaltungen, 6 ungültig
Claudia Roth: 489 Ja, 166 Nein, 45 Enthaltungen, 3 ungültig
Sie können also sehen, dass es ganz normal ist, dass die Kandidaten Gegenstimmen erhalten und einige Abgeordnete die jeweiligen Kandidaten als nicht geeignet für das Amt als Bundestagsvizepräsident halten. Der AfD steht es natürlich frei weitere Kandidaten vorzuschlagen und wenn dann mehr Abgeordnete der Meinung sind der vorgeschlagene Kandidat sei geeignet wird die AfD auch ihren vorgesehenen Vizepräsidenten bekommen.
Ich kann daher sagen, dass ich die freie Gewissensentscheidung der einzelnen Abgeordneten sehr wohl mit meinem Demokratieverständnis vereinen kann, im Gegenteil wäre eine unfreie Gewissensentscheidung doch undemokratisch.
Mit besten Grüßen
Otto Fricke